Wer mit 63 in den Ruhestand wechseln möchte, muss mehr planen als den Ausgleich eines Rentenabschlags. Entscheidend sind die tatsächlich mögliche Rentenart, die monatliche Netto-Lücke und die Frage, wie lange das angelegte Vermögen reichen soll. Besonders leicht werden Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, unregelmäßige Ausgaben sowie das Risiko unterschätzt, Wertpapiere in einer schlechten Marktphase verkaufen zu müssen.
Eine tragfähige Planung verbindet deshalb drei Ebenen: die Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung, ein realistisches Ruhestandsbudget und eine Geldanlage, die kurzfristig benötigtes Geld von langfristigem Vermögen trennt. Erst aus dieser Verbindung ergibt sich, ob der Rentenbeginn mit 63 finanziell belastbar ist.
Zuerst klären: Welche Altersrente kommt mit 63 überhaupt infrage?
Der Ausdruck Rente mit 63 bezeichnet keine einheitliche Leistung. Für die Finanzplanung ist die Unterscheidung wichtig, weil Zugangsalter und Abschläge unterschiedlich funktionieren.
- Altersrente für langjährig Versicherte: Sie setzt mindestens 35 anrechenbare Versicherungsjahre voraus. Ein Beginn ab 63 kann möglich sein, allerdings mit einem dauerhaften Abschlag von 0,3 Prozent für jeden Monat, um den die Rente vor der maßgeblichen Altersgrenze beginnt.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Sie setzt 45 anrechenbare Versicherungsjahre voraus. Diese Rentenart ist bei Erreichen der jahrgangsabhängigen Altersgrenze abschlagsfrei, lässt sich aber nicht einfach mit Abschlägen auf das 63. Lebensjahr vorziehen.
Für den Jahrgang 1962 liegt die Altersgrenze der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren bei 64 Jahren und 8 Monaten. Für Versicherte ab dem Jahrgang 1964 liegt sie bei 65 Jahren. Wer mit 63 aufhören möchte, braucht daher möglicherweise eine Zwischenfinanzierung, obwohl die Voraussetzungen für 45 Versicherungsjahre erfüllt sind.
Auch die Zahl der Versicherungsjahre sollte nicht aus dem Gedächtnis geschätzt werden. Kindererziehung, Pflege, Arbeitslosigkeit, freiwillige Beiträge und geringfügige Beschäftigungen können je nach Rentenart unterschiedlich berücksichtigt werden. Maßgeblich sind der Versicherungsverlauf und eine individuelle Rentenauskunft der Deutschen Rentenversicherung. Fehlende oder falsch erfasste Zeiten sollten vor der Vermögensplanung geklärt werden.
Planungslücke eins: Die Bruttorente wird mit verfügbarem Einkommen verwechselt
Für das Ruhestandsbudget zählt nicht die ausgewiesene Bruttorente, sondern der Betrag, der nach Beiträgen und möglichen Steuern tatsächlich zur Verfügung steht. Werden Bruttorente und bisheriges Nettogehalt miteinander verglichen, fällt die Einkommenslücke häufig zu klein aus.
Von der gesetzlichen Rente können Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgehen. Ob eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung der Rentner möglich ist, hängt von den individuellen Vorversicherungszeiten ab. Bei einer freiwilligen gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung kann die Belastung anders ausfallen. Hinzu kommt die Einkommensteuer, deren tatsächliche Höhe von der Gesamtheit der steuerpflichtigen Einkünfte und den persönlichen Verhältnissen abhängt.
Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2026 werden 84 Prozent der gesetzlichen Rente dem steuerpflichtigen Anteil zugeordnet. Das bedeutet nicht, dass 84 Prozent der Rente als Steuer abzuführen sind. Der steuerpflichtige Anteil fließt vielmehr zusammen mit weiteren Einkünften in die steuerliche Berechnung ein. Kapitalerträge, Betriebsrenten, Mieteinnahmen und Arbeitslohn können das Ergebnis verändern.
Für die Planung sollten daher mindestens drei Beträge getrennt werden:
- die voraussichtliche gesetzliche Bruttorente zum gewünschten Beginn,
- die geschätzte Nettorente nach Versicherungsbeiträgen,
- das gesamte verfügbare Einkommen einschließlich weiterer Renten und Kapitalerträge.
Eine Renteninformation allein reicht hierfür nicht. Sinnvoll sind eine aktuelle Rentenauskunft, eine Prüfung des Krankenversicherungsstatus und bei relevanten Zusatzeinkünften eine steuerliche Hochrechnung.
Planungslücke zwei: Der Kapitalbedarf wird nur bis zur Regelaltersgrenze berechnet
Manche Planungen betrachten lediglich die Jahre zwischen dem 63. Geburtstag und der späteren Altersgrenze. Das greift zu kurz, wenn die gesetzliche Rente dauerhaft niedriger bleibt oder das Ruhestandsbudget auch danach nicht gedeckt ist.
Ein einfacher Planungscheck beginnt mit der monatlichen Versorgungslücke:
Monatliche Versorgungslücke = monatliche Ausgaben − monatliche Netto-Einkünfte
Zu den Netto-Einkünften gehören nur Beträge, die voraussichtlich regelmäßig verfügbar sind. Einmalige Auszahlungen oder unsichere Wertsteigerungen sollten nicht wie eine feste Monatsrente behandelt werden.
Angenommen, die geplanten Ausgaben liegen bei 2.300 Euro im Monat und alle regelmäßigen Netto-Einkünfte zusammen bei 1.700 Euro. Dann beträgt die monatliche Lücke 600 Euro. Für einen Zeitraum von vier Jahren ergibt sich ohne Rendite, Inflation, Steuern und zusätzliche Kosten folgende vereinfachte Rechnung:
Kapitalbedarf = (600 Euro pro Monat × 12 Monate) × 4 Jahre = 28.800 Euro
Der Zahlencheck passt: 600 Euro ergeben über 48 Monate insgesamt 28.800 Euro. Diese Summe wäre aber nur eine statische Überbrückung. Bleibt die Lücke nach den vier Jahren bestehen, muss sie über einen deutlich längeren Zeitraum finanziert werden. Außerdem können steigende Lebenshaltungskosten die Kaufkraft der geplanten Entnahmen mindern.
Eine belastbarere Planung rechnet deshalb mit mehreren Zeiträumen: den ersten Ruhestandsjahren, der Phase nach Erreichen weiterer Rentenansprüche und einem langen Alter. Dabei sollte nicht mit einem festen Todeszeitpunkt geplant werden. Ein Sicherheitspuffer schützt davor, dass das Vermögen bei einer überdurchschnittlich langen Lebensdauer zu früh aufgebraucht ist.
Planungslücke drei: Kurzfristige Entnahmen hängen vollständig vom Aktienmarkt ab
Eine hohe Aktienquote kann für langfristiges Vermögen sinnvoll sein, birgt aber ein besonderes Risiko, wenn bereits ab dem Rentenbeginn regelmäßige Verkäufe notwendig werden. Fallen die Kurse zu Beginn des Ruhestands, müssen für denselben Eurobetrag mehr Fonds- oder Aktienanteile verkauft werden. Das verkleinert das verbleibende Depot und kann die spätere Erholung erschweren.
Dieses Reihenfolgerisiko lässt sich nicht durch eine Renditeprognose beseitigen. Es lässt sich jedoch begrenzen, indem Geld nach seinem Verwendungszeitpunkt aufgeteilt wird:
- Kurzfristiger Bedarf: Geld für laufende Entnahmen und absehbare größere Ausgaben gehört in liquide, möglichst wertstabile Anlagen. Dazu können ein ausreichend gesichertes Tagesgeldkonto und gestaffelte Festgelder passen.
- Mittelfristiger Bedarf: Für später benötigtes Kapital kommen abhängig von Laufzeit und Risikotragfähigkeit Anlagen mit begrenzten Schwankungen infrage. Laufzeiten müssen zu den geplanten Entnahmeterminen passen.
- Langfristiges Vermögen: Erst Geld, das voraussichtlich viele Jahre nicht benötigt wird, kann stärkeren Marktschwankungen ausgesetzt werden. Breite Diversifikation und niedrige laufende Kosten bleiben dabei wichtig.
Wie groß der liquide Anteil sein sollte, lässt sich nicht allgemeingültig festlegen. Er hängt von der monatlichen Lücke, sicheren Nebeneinkünften, geplanten Anschaffungen und der Bereitschaft ab, Ausgaben in schwachen Börsenphasen anzupassen. Wer jede monatliche Entnahme aus einem schwankenden Depot finanzieren muss, trägt ein anderes Risiko als jemand, dessen laufende Ausgaben bereits weitgehend durch sichere Renten gedeckt sind.
Planungslücke vier: Unregelmäßige Ausgaben fehlen im Monatsbudget
Ein Haushaltsplan kann ausgeglichen wirken und trotzdem zu wenig Kapital vorsehen. Ursache sind häufig Ausgaben, die nicht monatlich anfallen: Reparaturen, neue Haushaltsgeräte, Fahrzeugkosten, Zahnersatz, Unterstützung von Angehörigen oder größere Arbeiten an einer Immobilie.
Diese Beträge sollten nicht pauschal in einer kleinen Notreserve verschwinden. Besser ist eine Trennung nach Funktion:
- eine sofort verfügbare Reserve für unerwartete Ausgaben,
- separate Rücklagen für bereits absehbare Anschaffungen und Instandhaltung,
- das eigentliche Anlagevermögen für regelmäßige Entnahmen und langfristige Ziele.
Bei selbst genutztem Wohneigentum ist diese Abgrenzung besonders wichtig. Eine abbezahlte Immobilie senkt zwar häufig die laufenden Wohnkosten, ersetzt aber keine Liquidität. Instandhaltung, Modernisierung und laufende Abgaben müssen weiterhin finanziert werden. Wer dafür Wertpapiere zu einem ungünstigen Zeitpunkt verkaufen müsste, hat das Immobilienrisiko nur in das Depot verlagert.
Planungslücke fünf: Inflation und Steuern werden mit einer festen Rendite verrechnet
Eine angenommene Depotentwicklung ist nicht mit frei verfügbarer Kaufkraft gleichzusetzen. Kosten, Steuern und Inflation können den Nutzen einer nominalen Rendite deutlich reduzieren. Außerdem entsteht Rendite nicht gleichmäßig; positive und negative Jahre wechseln sich ab.
Für eine vorsichtige Projektion sollten daher mehrere Szenarien nebeneinanderstehen:
- ein ungünstiger Verlauf mit schwachen Kapitalmärkten zu Beginn,
- ein mittlerer Verlauf ohne übermäßig hohe Renditeannahme,
- ein Verlauf mit höheren Lebenshaltungskosten als erwartet.
Die Entnahmeplanung ist robuster, wenn sie nicht nur in einem günstigen Szenario funktioniert. Dazu gehört auch, steuerpflichtige Kapitalerträge nicht vollständig als verfügbares Einkommen einzuplanen. Welche Steuer anfällt, hängt unter anderem von Anlageform, realisierten Gewinnen, Verlusten, Freistellungsaufträgen und weiteren Einkünften ab.
Auch Gebühren wirken über lange Zeiträume. Depotentgelte, Fondskosten, Ausgabeaufschläge, Handelskosten oder Kosten innerhalb einer privaten Rentenversicherung mindern den Betrag, der für Entnahmen erhalten bleibt. Maßgeblich sind Preisverzeichnis, Produktinformationen und Vertragsunterlagen, nicht nur eine Hochrechnung des Endkapitals.
Weiterarbeiten kann die Lücke verkleinern, ersetzt aber keine Prüfung
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es bei Altersrenten keine allgemeine Hinzuverdienstgrenze mehr. Arbeitseinkommen kann deshalb grundsätzlich neben einer vorgezogenen Altersrente bezogen werden. Das eröffnet Spielraum für einen gleitenden Übergang, bedeutet aber nicht automatisch, dass der gesamte Verdienst ohne Abzüge verfügbar ist.
Vor einer Kombination aus Altersrente und Beschäftigung sind Arbeitsvertrag, Sozialversicherungsbeiträge und Steuerwirkung zu prüfen. Außerdem sollte die Planung auch dann tragen, wenn die Beschäftigung früher als erwartet endet. Ein Nebenverdienst ist als flexible Ergänzung sinnvoller als als unverzichtbare Voraussetzung für jede laufende Rechnung.
Für manche Beschäftigte kann ein späterer vollständiger Ausstieg vorteilhafter sein als ein sofortiger Rentenbeginn mit 63. Denkbar sind etwa Teilzeit, ein begrenzter Kapitalverzehr bis zum abschlagsfreien Rentenbeginn oder die Verbindung von Rente und Beschäftigung. Welche Variante passt, hängt von Gesundheit, Arbeitsplatz, Rentenart, Steuerwirkung und verfügbarem Vermögen ab.
Die Geldanlage braucht einen Entnahmeplan statt nur eine Vermögenssumme
Ein Depotwert beantwortet noch nicht, welche Ausgaben daraus sicher bezahlt werden können. Ein Entnahmeplan legt fest, aus welchem Vermögensteil Geld entnommen wird, wann liquide Reserven aufgefüllt werden und wie bei starken Kursverlusten reagiert werden soll.
Hilfreiche Regeln können beispielsweise sein, freiwillige größere Ausgaben nach einem schlechten Börsenjahr zu verschieben oder Gewinne aus guten Jahren zum Auffüllen des Liquiditätspolsters zu verwenden. Solche Regeln sollten vor dem Ruhestand festgelegt werden. Unter Zeitdruck führen Kursverluste sonst leicht zu ungeplanten Verkäufen oder zu einer riskanten Erhöhung der Aktienquote.
Auch eine spätere Veränderung der Ausgaben gehört in den Plan. In den ersten Ruhestandsjahren können Reisen und Freizeit mehr kosten, während in einem höheren Alter Ausgaben für Unterstützung, Wohnen oder Pflege steigen können. Ein gleichbleibender Monatsbetrag bildet diese Verschiebungen nur unzureichend ab.
Prüfreihenfolge für die Entscheidung über den Rentenbeginn
- Rentenart und Termin bestimmen: Lass Versicherungsverlauf, anrechenbare Zeiten, frühestmöglichen Beginn und dauerhafte Abschläge durch die Deutsche Rentenversicherung klären.
- Netto-Einkünfte erfassen: Rechne gesetzliche Rente, Betriebsrente, private Renten, Mieten und Arbeitseinkommen nach voraussichtlichen Abzügen zusammen.
- Ausgaben in drei Gruppen teilen: Erfasse laufende Lebenshaltungskosten, unregelmäßige Rücklagen und frei anpassbare Wünsche getrennt.
- Versorgungslücke über mehrere Phasen berechnen: Unterscheide die Zeit ab 63, spätere Änderungen der Einkünfte und einen langen Ruhestand.
- Reserve vom Anlagevermögen abgrenzen: Halte kurzfristig benötigte Beträge liquide und setze nur langfristiges Kapital stärkeren Schwankungen aus.
- Kosten, Steuern und Versicherungsstatus prüfen: Nutze Vertragsunterlagen, Preisverzeichnisse, die Krankenkasse und bei Bedarf steuerliche Beratung, statt ausschließlich mit Bruttobeträgen zu rechnen.
- Alternativen gegenüberstellen: Vergleiche den sofortigen Ausstieg mit Teilzeit, Hinzuverdienst oder einer zeitlich begrenzten Überbrückung bis zu einem späteren Rentenbeginn.
Der Rentenbeginn mit 63 ist finanziell nicht allein davon abhängig, ob genügend Vermögen vorhanden ist. Entscheidend ist, ob sichere Einkünfte und planbare Entnahmen die Ausgaben auch bei ungünstigen Marktphasen, höheren Kosten und einem langen Ruhestand decken. Zeigt die Rechnung nur unter optimistischen Annahmen einen Überschuss, liegt die eigentliche Planungslücke meist nicht bei der Geldanlage, sondern bei fehlendem Spielraum.