Pfändungsschutzkonto einrichten – so funktioniert das P-Konto

Lesedauer: 5 Min
Aktualisiert: 7. Februar 2026 22:41

Wenn plötzlich eine Kontopfändung ins Haus flattert, geraten viele Menschen in Panik. Rechnungen können nicht mehr bezahlt werden, Miete und Lebensmittel werden zum Problem. Genau für diese Situation gibt es das Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto. Es sorgt dafür, dass trotz Pfändung ein bestimmter Geldbetrag monatlich verfügbar bleibt und der Alltag weiter funktioniert.

Ein P-Konto ist kein Sonderkonto im klassischen Sinne, sondern ein umgewandeltes Girokonto mit gesetzlich festgelegtem Schutz. Wer weiß, wie es funktioniert und rechtzeitig handelt, kann schwere finanzielle Folgen abmildern.

Was ein Pfändungsschutzkonto genau ist

Ein Pfändungsschutzkonto schützt einen Grundbetrag des monatlichen Einkommens vor dem Zugriff von Gläubigern. Dieser Betrag steht dem Kontoinhaber auch dann zur Verfügung, wenn eine Kontopfändung vorliegt. Ziel ist es, das Existenzminimum zu sichern.

Das P-Konto kann nur als Einzelkonto geführt werden. Gemeinschaftskonten sind ausgeschlossen. Pro Person darf außerdem nur ein einziges P-Konto existieren.

Wer ein P-Konto einrichten kann

Grundsätzlich kann jeder Inhaber eines Girokontos die Umwandlung in ein P-Konto verlangen. Die Bank darf diesen Wunsch nicht ablehnen. Auch eine laufende Pfändung ist keine Voraussetzung. Das Konto kann vorsorglich eingerichtet werden, wenn finanzielle Probleme absehbar sind.

Wichtig ist: Die Umwandlung erfolgt auf Antrag und gilt nicht rückwirkend. Guthaben, das vor der Umstellung gepfändet wurde, ist nicht automatisch geschützt.

So läuft die Einrichtung eines P-Kontos ab

Die Umwandlung ist einfacher, als viele denken. Du wendest dich an deine Bank und beantragst die Umstellung deines bestehenden Girokontos. Dafür ist kein neuer Vertrag nötig. Die Bank muss das Konto innerhalb weniger Tage als P-Konto führen.

In der Praxis bedeutet das: Antrag stellen, Bestätigung abwarten und den geschützten Freibetrag nutzen. Daueraufträge und Lastschriften bleiben grundsätzlich bestehen, solange Guthaben im geschützten Rahmen vorhanden ist.

Der monatliche Freibetrag beim P-Konto

Das Herzstück des P-Kontos ist der Pfändungsfreibetrag. Dieser Grundfreibetrag steht jedem Kontoinhaber automatisch zu und wird regelmäßig angepasst. Er soll sicherstellen, dass Kosten für Miete, Strom, Lebensmittel und andere notwendige Ausgaben gedeckt werden können.

Je nach Lebenssituation kann sich dieser Freibetrag erhöhen. Unterhaltspflichten, Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen können zusätzlich geschützt werden, müssen aber aktiv nachgewiesen werden.

Freibetrag erhöhen lassen – so geht es

Wer Unterhalt für Kinder zahlt oder Sozialleistungen erhält, kann einen höheren Freibetrag beantragen. Dafür ist eine Bescheinigung erforderlich, etwa vom Arbeitgeber, einer Schuldnerberatungsstelle oder einer Behörde.

Nach Vorlage dieser Bescheinigung passt die Bank den Freibetrag an. Ohne Nachweis bleibt es beim Grundbetrag, selbst wenn eigentlich mehr geschützt sein müsste.

Was auf dem P-Konto erlaubt ist und was nicht

Ein P-Konto funktioniert im Alltag fast wie ein normales Girokonto. Überweisungen, Daueraufträge und Kartenzahlungen sind möglich. Einschränkungen gibt es vor allem beim Kreditrahmen.

Ein Dispokredit ist bei einem P-Konto in der Regel nicht möglich. Bestehende Disporahmen werden meist gekündigt. Das Konto darf nur im Guthaben geführt werden, was zusätzlichen Schutz, aber auch weniger Flexibilität bedeutet.

Typische Fehler beim P-Konto vermeiden

Viele Probleme entstehen durch fehlende Informationen oder verspätetes Handeln. Häufige Fehler sind:

  • zu spätes Beantragen der Umwandlung
  • kein Nachweis für höhere Freibeträge
  • Annahme, das Konto sei komplett pfändungssicher
  • Nutzung eines Gemeinschaftskontos trotz Pfändung

Ein P-Konto schützt nur bis zur Freibetragsgrenze. Beträge darüber können weiterhin gepfändet werden.

P-Konto und Zahlungseingänge richtig nutzen

Nicht genutztes Guthaben aus einem Monat kann in den nächsten Monat übertragen werden, solange es den Freibetrag nicht überschreitet. Das verschafft etwas Spielraum bei unregelmäßigen Einnahmen.

Wichtig ist jedoch, den Überblick zu behalten. Überschüsse, die länger liegen bleiben, können später doch noch gepfändet werden.

Wann ein P-Konto wieder aufgehoben werden sollte

Sobald keine Pfändung mehr besteht und die finanzielle Situation stabil ist, kann das P-Konto wieder in ein normales Girokonto umgewandelt werden. Auch das ist jederzeit möglich.

Ein dauerhaftes P-Konto ohne Pfändung bringt meist keine Vorteile und kann Einschränkungen mit sich bringen. Deshalb lohnt es sich, regelmäßig zu prüfen, ob der Schutz noch nötig ist.

Häufige Fragen zum Pfändungsschutzkonto

Wie schnell wirkt ein P-Konto?

Der Pfändungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt der Umwandlung. Bereits gepfändetes Guthaben aus der Vergangenheit ist nicht automatisch geschützt. Deshalb ist schnelles Handeln wichtig.

Kostet ein P-Konto extra Gebühren?

Ein P-Konto darf nicht teurer sein als ein vergleichbares normales Girokonto. Zusätzliche Gebühren nur wegen des Pfändungsschutzes sind unzulässig.

Kann ich mein bestehendes Konto behalten?

Ja, das bestehende Girokonto wird einfach umgewandelt. Kontonummer und laufende Zahlungen bleiben erhalten. Ein neues Konto ist nicht erforderlich.

Was passiert mit meinem Gehalt auf dem P-Konto?

Gehaltseingänge sind bis zur Höhe des Freibetrags geschützt. Alles darüber kann gepfändet werden. Der geschützte Betrag steht dir zur freien Verfügung.

Kann ich mehrere P-Konten haben?

Nein, pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt. Mehrere P-Konten sind gesetzlich ausgeschlossen und können Probleme verursachen.

Ist ein Gemeinschaftskonto als P-Konto möglich?

Nein, P-Konten dürfen nur als Einzelkonten geführt werden. Gemeinschaftskonten müssen vorher aufgelöst oder umgestellt werden.

Wer hilft bei Fragen zum Freibetrag?

Schuldnerberatungsstellen, Verbraucherzentralen und teilweise auch Arbeitgeber können Bescheinigungen ausstellen und bei Fragen unterstützen.

Schützt ein P-Konto vor allen Gläubigern?

Nein, es schützt nur das Guthaben bis zur Freibetragsgrenze. Forderungen bestehen weiterhin und müssen langfristig geklärt werden.

Fazit: Das P-Konto schafft Luft zum Atmen

Ein Pfändungsschutzkonto ist kein Allheilmittel, aber ein entscheidender Schutzmechanismus in einer finanziellen Notlage. Es stellt sicher, dass das tägliche Leben trotz Pfändung weiterläuft und grundlegende Ausgaben bezahlt werden können. Wer das P-Konto rechtzeitig einrichtet, Freibeträge korrekt nutzt und sich Unterstützung holt, gewinnt wertvolle Zeit, um die eigene finanzielle Situation zu stabilisieren.

Checkliste
  • zu spätes Beantragen der Umwandlung
  • kein Nachweis für höhere Freibeträge
  • Annahme, das Konto sei komplett pfändungssicher
  • Nutzung eines Gemeinschaftskontos trotz Pfändung


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