Firmen-Tagesgeld kann für Geld geeignet sein, das ein Unternehmen vorübergehend nicht benötigt, aber kurzfristig wieder einsetzen können muss. Ausschlaggebend sind nicht allein die Zinsen, sondern vor allem Verfügbarkeit, Einlagensicherung, Kontozulassung und betrieblicher Zahlungsbedarf. Geld für unmittelbar fällige Ausgaben bleibt auf dem Geschäftskonto; nur der darüber hinausgehende Puffer kommt für eine verzinste Zwischenanlage infrage.
Die passende Höhe lässt sich nicht pauschal festlegen. Ein saisonaler Betrieb, eine GmbH mit regelmäßigen Gehaltszahlungen und ein Einzelunternehmen mit schwankenden Kundeneingängen benötigen unterschiedliche Reserven. Firmen-Tagesgeld ist daher kein Ersatz für die Liquiditätsplanung, sondern ein Baustein innerhalb dieser Planung.
Welche Firmenmittel auf ein Tagesgeldkonto gehören
Geeignet ist grundsätzlich der Teil des Bankguthabens, der im normalen Zahlungsverkehr nicht sofort gebraucht wird und dessen Einsatzzeitpunkt noch nicht sicher feststeht. Das können allgemeine Betriebsmittelreserven, ein Puffer für schwankende Einnahmen oder Mittel für eine geplante Anschaffung sein, deren Termin sich noch verschieben kann.
Für die Einteilung helfen drei Liquiditätsbereiche:
- Zahlungsbestand: Geld für bereits bekannte Ausgaben wie Gehälter, Mieten, Lieferantenrechnungen, Versicherungen und Kreditraten bleibt auf dem operativen Geschäftskonto.
- Kurzfristige Reserve: Geld, das bei Umsatzschwankungen oder ungeplanten Ausgaben verfügbar sein soll, kann auf einem Firmen-Tagesgeldkonto liegen.
- Länger entbehrlicher Überschuss: Ist ein Betrag zu einem absehbaren Termin sicher nicht erforderlich, können Festgeld oder andere Anlageformen geprüft werden. Mit einer längeren Bindung steigen jedoch das Liquiditäts- und Wiederanlagerisiko.
Die Bezeichnung Tagesgeld bedeutet nicht, dass das Guthaben in jeder Situation noch am selben Tag auf dem Geschäftskonto ankommt. Auszahlungen laufen meist über ein festgelegtes Referenzkonto und benötigen abhängig von Bank, Annahmezeit und Bankarbeitstag Zeit. Ein Puffer für Zahlungen mit engem Termin sollte daher nicht vollständig ausgelagert werden.
Der verfügbare Überschuss muss aus der Zahlungsplanung hervorgehen
Der Kontostand allein zeigt nicht, welcher Betrag wirklich frei ist. Auf dem Geschäftskonto können Mittel liegen, denen bereits Verpflichtungen gegenüberstehen. Dazu zählen gebuchte, aber noch nicht abgerechnete Leistungen ebenso wie absehbare Lohn-, Steuer-, Investitions- oder Tilgungszahlungen.
Für einen einfachen Planungscheck kann das Unternehmen folgende Rechnung verwenden:
Übertragbarer Betrag = aktuelles Bankguthaben − (fällige Zahlungen im Planungszeitraum + Sicherheitsreserve − sicher erwartete Einzahlungen im selben Zeitraum)
Alle Größen müssen denselben Zeitraum abdecken, beispielsweise die kommenden acht Wochen. Erwartete Kundenzahlungen sollten nur angesetzt werden, wenn ihr Eingang hinreichend verlässlich ist. Überfällige Forderungen oder noch nicht bestätigte Aufträge eignen sich nicht als sichere Gegenposition.
Ein unverbindliches Zahlenbeispiel: Ein Unternehmen hat 180.000 Euro auf seinem Geschäftskonto. In den betrachteten acht Wochen werden Auszahlungen von 125.000 Euro erwartet. Sicher eingeplante Eingänge betragen 70.000 Euro, die gewünschte Sicherheitsreserve liegt bei 45.000 Euro.
180.000 Euro − ((125.000 Euro + 45.000 Euro) − 70.000 Euro) = 80.000 Euro
Der rechnerische Überschuss beträgt damit 80.000 Euro. Der Zahlencheck bestätigt das Ergebnis: Nach dem Übertrag verbleiben 100.000 Euro auf dem Geschäftskonto; zusammen mit 70.000 Euro sicheren Eingängen stehen 170.000 Euro für 125.000 Euro Ausgaben und 45.000 Euro Reserve bereit. Das Beispiel ist keine Empfehlung für eine bestimmte Reservehöhe. Die Werte müssen aus der eigenen Liquiditätsplanung stammen.
Ein Firmenkonto ist mehr als ein privates Tagesgeldkonto mit Firmengeld
Ein privates Tagesgeldkonto darf nicht ohne Prüfung für betriebliche Mittel genutzt werden. Banken legen fest, für welche Kundengruppen ein Produkt eröffnet werden kann. Manche Angebote richten sich nur an Privatpersonen, andere akzeptieren Einzelunternehmen, Freiberufler oder bestimmte juristische Personen. Eine GmbH, UG, Personengesellschaft oder ein Verein kann deshalb andere Voraussetzungen erfüllen müssen als ein Einzelunternehmer.
Vor der Eröffnung sind insbesondere diese Punkte im Produktinformationsblatt, Preis- und Leistungsverzeichnis sowie in den Bedingungen zu prüfen:
- Ist die Rechtsform des Unternehmens zugelassen?
- Wird das Konto eindeutig auf den Namen des Unternehmens geführt?
- Welches Geschäftskonto kann als Referenzkonto hinterlegt werden?
- Gibt es Mindest- oder Höchstbeträge für Anlage und Verzinsung?
- Gilt der ausgewiesene Zins nur für neue Kunden, neues Geld oder einen begrenzten Zeitraum?
- Wie häufig werden Zinsen gutgeschrieben und ab welchem Zeitpunkt gilt eine Zinsänderung?
- Welche Vollmachten und Nachweise werden für Geschäftsführung oder wirtschaftlich Berechtigte verlangt?
- Entstehen Kontoführungs-, Transaktions- oder Verwahrentgelte?
Bei mehreren verfügungsberechtigten Personen sollte außerdem geklärt sein, wer Umbuchungen auslösen darf und ob das Vier-Augen-Prinzip des Unternehmens technisch unterstützt wird. Ein attraktiver Zins nützt wenig, wenn der Kontozugriff nicht zum internen Berechtigungs- und Kontrollsystem passt.
Einlagensicherung auf den tatsächlichen Kontoinhaber beziehen
Für die Sicherheitsprüfung zählt, welches Unternehmen rechtlich Inhaber der Einlage ist und bei welcher Bank das Guthaben liegt. Unter dem deutschen Einlagensicherungsgesetz sind Einlagen vieler Unternehmen grundsätzlich geschützt; bestimmte Einlegergruppen und Forderungsarten können jedoch ausgeschlossen sein. Maßgeblich sind das gesetzliche Informationsblatt der Bank, die Zuordnung der Bank zu einem Sicherungssystem und die Einlegerstellung des Unternehmens.
Die gesetzliche Sicherungsgrenze wird grundsätzlich je Einleger und je Kreditinstitut betrachtet, nicht je Tagesgeldkonto. Mehrere Konten desselben Unternehmens bei derselben Bank erhöhen die Grenze daher nicht automatisch. Auch unterschiedliche Marken können bankrechtlich demselben Institut zugeordnet sein. Vor einer Verteilung größerer Beträge muss das Unternehmen den im Impressum oder Informationsblatt genannten Rechtsträger und das zuständige Sicherungssystem abgleichen.
Die passende Prüfreihenfolge lautet:
- Kontoinhaber und Rechtsform eindeutig feststellen.
- Rechtsträger der Bank ermitteln und nicht nur den Produkt- oder Markennamen betrachten.
- Im Einlegerinformationsbogen die Sicherungsgrenze, das zuständige Sicherungssystem und mögliche Ausschlüsse nachlesen.
- Alle Einlagen desselben Unternehmens bei diesem Kreditinstitut zusammenrechnen.
- Bei Zweifeln die Institutsangaben in der Unternehmensdatenbank der BaFin und die Informationen der benannten Entschädigungseinrichtung abgleichen.
Freiwillige Sicherungssysteme können zusätzlichen Schutz vorsehen, ihre Bedingungen sind aber nicht mit der gesetzlichen Entschädigung gleichzusetzen. Unternehmen sollten insbesondere prüfen, ob ihre Rechtsform einbezogen ist, welche Obergrenzen gelten und ob sich der Umfang künftig verändern kann.
Rendite nur nach Kosten und Bedingungen vergleichen
Der sichtbare Zinssatz ist für einen belastbaren Vergleich nicht ausreichend. Firmenangebote können sich bei Zinsbindung, Staffelung, Höchstbetrag, Kontoführung und Auszahlungsweg unterscheiden. Verglichen werden sollte der voraussichtliche Zinsertrag für denselben Betrag und denselben Zeitraum.
Für eine überschlägige Rechnung ohne unterjährige Wiederanlage gilt:
Bruttozinsertrag = Anlagebetrag × Jahreszinssatz × (Anlagetage ÷ 365)
Bei einem rein beispielhaften Anlagebetrag von 80.000 Euro, einem angenommenen Jahreszins von 2,00 Prozent und 90 Anlagetagen ergibt sich:
80.000 Euro × 0,02 × (90 ÷ 365) = rund 394,52 Euro
Vom Bruttoertrag sind produktbezogene Entgelte abzuziehen. Außerdem ist zu berücksichtigen, ob der angenommene Zinssatz während der gesamten 90 Tage gilt. Tagesgeldzinsen sind normalerweise variabel; eine Bank kann sie entsprechend ihren Bedingungen ändern. Ein befristeter Aktionszins darf nicht so behandelt werden, als gelte er dauerhaft.
Zinsen aus betrieblichem Guthaben gehören in die Buchführung. Wie Steuerabzug, Anrechnung und Erfassung erfolgen, hängt unter anderem von Rechtsform und steuerlicher Situation ab. Kontoauszüge und Zinsbescheinigungen sollten der Buchhaltung vollständig zugeordnet werden; die individuelle Behandlung klärt das Unternehmen mit seiner steuerlichen Beratung oder dem zuständigen Finanzamt.
Wann eine Aufteilung sinnvoller ist als ein einziges Tagesgeldkonto
Eine Aufteilung kann zwei unterschiedliche Aufgaben erfüllen: Sie kann den Zugriff auf Reserven organisatorisch strukturieren und große Guthaben auf mehrere rechtlich selbstständige Kreditinstitute verteilen. Beide Ziele dürfen nicht verwechselt werden. Zwei Konten bei derselben Bankengruppe schaffen nur dann eine eigenständige Sicherungsposition, wenn tatsächlich unterschiedliche Kreditinstitute und nicht lediglich verschiedene Marken dahinterstehen.
Für den betrieblichen Alltag kann eine Staffelung nach Verwendungszeitpunkt zweckmäßig sein:
- Der sofort benötigte Betrag bleibt auf dem Geschäftskonto.
- Der flexible Reservebetrag liegt auf Firmen-Tagesgeld.
- Nur ein zeitlich verlässlich entbehrlicher Anteil wird für eine feste Laufzeit gebunden.
Festgeld kann bei passender Laufzeit planbarer verzinst sein, ist während der Bindung aber normalerweise nicht frei verfügbar. Geldmarktfonds bieten eine weitere Möglichkeit für kurzfristige Mittel, sind jedoch Wertpapiere und keine Bankeinlagen. Ihr Wert kann schwanken, Kosten fallen an und die gesetzliche Einlagensicherung gilt für Fondsanteile nicht. Sie sind daher nicht einfach ein höher verzinstes Tagesgeld.
Sieben Prüfungen vor der Überweisung
Die Entscheidung lässt sich in einer festen Reihenfolge treffen. Ein höherer Zins sollte erst betrachtet werden, nachdem Zahlungsfähigkeit und Sicherheitsrahmen geklärt sind.
- Ziel: Bestimme, ob das Geld als Notreserve, Betriebsmittelpuffer oder für eine spätere Ausgabe vorgesehen ist.
- Zeitraum: Lege fest, wann der früheste mögliche Zugriff erforderlich wird und welche Überweisungsdauer akzeptabel ist.
- Reserve: Ziehe alle fälligen und absehbaren Zahlungen ab und berücksichtige einen Puffer für verzögerte Kundenzahlungen.
- Sicherheit: Prüfe Kontoinhaber, Kreditinstitut, Einlagensicherung, bestehende Guthaben bei derselben Bank und mögliche Ausschlüsse.
- Kosten und Ertrag: Vergleiche den voraussichtlichen Nettoeffekt für denselben Betrag und Zeitraum, nicht nur den beworbenen Jahreszins.
- Vertrag und Zugriff: Kontrolliere Zulassung der Rechtsform, Referenzkonto, Verfügungsrechte, Limits, Zinsbedingungen und Kündigungsregeln.
- Alternative: Binde Geld nur dann länger, wenn die Liquiditätsplanung den Betrag während der gesamten Laufzeit nicht benötigt.