Aktien-Steuern in Deutschland – das musst du wissen

Lesedauer: 8 Min
Aktualisiert: 21. Januar 2026 22:39

Aktien sind für viele Anleger ein zentraler Baustein beim langfristigen Vermögensaufbau. Kursgewinne, Dividenden und unternehmerische Beteiligung machen sie attraktiv, gleichzeitig sorgt das deutsche Steuerrecht oft für Unsicherheit. Spätestens mit der ersten Dividende oder dem ersten gewinnbringenden Verkauf stellt sich die Frage, wie Aktienerträge korrekt versteuert werden, welche Abzüge automatisch erfolgen und wo Gestaltungsspielräume bestehen. Fehler entstehen dabei selten aus Absicht, sondern fast immer aus Unwissen oder Halbwissen.

Das deutsche Steuersystem für Aktien ist grundsätzlich klar strukturiert, enthält aber einige Besonderheiten, die man kennen sollte. Wer diese Regeln versteht, kann realistisch planen, unnötige Steuerabzüge vermeiden und seine Anlageentscheidungen besser einordnen. Wichtig ist dabei vor allem, zwischen automatischem Steuerabzug durch die Bank und Fällen zu unterscheiden, in denen man selbst aktiv werden muss.

Welche Steuern fallen bei Aktien in Deutschland grundsätzlich an?

Bei Aktienerträgen geht es steuerlich um Einkünfte aus Kapitalvermögen. Dazu zählen in erster Linie Dividenden und Gewinne aus dem Verkauf von Aktien. Diese Erträge unterliegen in Deutschland der sogenannten Abgeltungsteuer.

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge. Sie wird unabhängig von deinem persönlichen Einkommensteuersatz erhoben und beträgt 25 Prozent auf den steuerpflichtigen Ertrag. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag sowie gegebenenfalls Kirchensteuer. In der Praxis ergibt sich daraus eine etwas höhere Gesamtbelastung.

Ohne Kirchensteuer liegt die effektive Steuerbelastung bei 26,375 Prozent. Mit Kirchensteuer steigt sie je nach Bundesland auf knapp unter oder knapp über 28 Prozent. Diese Steuer wird in der Regel direkt von der depotführenden Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Welche Erträge aus Aktien sind steuerpflichtig?

Bei Aktien gibt es mehrere Arten von Erträgen, die steuerlich relevant sind. Dazu gehören vor allem:

  • Dividenden, also Gewinnausschüttungen von Unternehmen
  • Kursgewinne beim Verkauf von Aktien
  • bestimmte Erträge aus Kapitalmaßnahmen, etwa bei Abfindungen oder Umtauschverhältnissen
  • Ersatzleistungen, wenn steuerlich eine Ausschüttung angenommen wird, obwohl keine klassische Dividende geflossen ist

Nicht steuerpflichtig sind Kursgewinne, solange sie nur auf dem Papier existieren. Erst wenn du eine Aktie verkaufst oder eine Zahlung erhältst, entsteht ein steuerlich relevanter Vorgang. Das sogenannte Halten ohne Verkauf löst keine Steuer aus, unabhängig davon, wie stark der Kurs steigt.

Dividenden: So werden Ausschüttungen besteuert

Dividenden gelten steuerlich als laufende Kapitalerträge. Sobald eine Dividende ausgezahlt wird, prüft die Bank, ob noch ein verfügbarer Freibetrag besteht. Ist dieser ausgeschöpft oder kein Freistellungsauftrag hinterlegt, wird automatisch Abgeltungsteuer einbehalten.

Die Steuer wird direkt bei Auszahlung abgezogen. Du erhältst also nur den Nettobetrag auf dein Konto. Eine spätere Besteuerung über die Einkommensteuer erfolgt in der Regel nicht mehr, da die Steuer mit dem Abzug als abgegolten gilt.

Wichtig ist: Die Höhe der Dividende spielt für die Steuer keine Rolle. Auch kleine Beträge sind grundsätzlich steuerpflichtig, sofern der Freibetrag bereits genutzt wurde.

Kursgewinne beim Verkauf von Aktien

Gewinne aus dem Verkauf von Aktien sind ebenfalls steuerpflichtig. Entscheidend ist der Unterschied zwischen Verkaufs- und Kaufpreis, abzüglich eventueller Transaktionskosten. Dieser Gewinn wird zum Zeitpunkt des Verkaufs realisiert und versteuert.

Seit Einführung der Abgeltungsteuer gibt es für Aktien keine Spekulationsfrist mehr. Das bedeutet, dass auch sehr lange gehaltene Aktien beim Verkauf steuerpflichtig sind. Die frühere Regelung, nach der Kursgewinne nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei waren, gilt für heutige Käufe nicht mehr.

Verluste aus Aktienverkäufen können steuerlich relevant sein, allerdings gelten hier besondere Regeln, auf die später noch eingegangen wird.

Der Sparer-Pauschbetrag: Steuerfreier Spielraum

Der wichtigste steuerliche Freibetrag für Aktienanleger ist der Sparer-Pauschbetrag. Er beträgt derzeit 1.000 Euro pro Person und Jahr. Für zusammen veranlagte Ehepaare liegt er bei 2.000 Euro.

Innerhalb dieses Betrags bleiben Kapitalerträge steuerfrei. Dazu zählen Dividenden und realisierte Kursgewinne. Voraussetzung ist allerdings, dass bei der Bank ein Freistellungsauftrag in entsprechender Höhe hinterlegt wurde. Ohne Freistellungsauftrag wird die Steuer zunächst einbehalten, selbst wenn der Freibetrag rechnerisch noch nicht ausgeschöpft ist.

Der Sparer-Pauschbetrag gilt bankenübergreifend. Wer mehrere Depots oder Konten hat, sollte den Freibetrag sinnvoll aufteilen, damit er nicht ungenutzt bleibt oder doppelt ausgeschöpft wird.

Freistellungsauftrag richtig nutzen

Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass Kapitalerträge bis zur Höhe des Freibetrags steuerfrei ausgezahlt werden. Er kann jederzeit angepasst oder neu verteilt werden. Wichtig ist, dass die Summe aller Freistellungsaufträge den gesetzlichen Höchstbetrag nicht überschreitet.

Wird der Freibetrag im laufenden Jahr nicht vollständig genutzt, verfällt der ungenutzte Teil. Eine Übertragung ins nächste Jahr ist nicht möglich. Umgekehrt kann ein zu niedrig angesetzter Freistellungsauftrag dazu führen, dass unnötig Steuern einbehalten werden.

Kirchensteuer bei Aktienerträgen

Wer kirchensteuerpflichtig ist, zahlt auf die Abgeltungsteuer zusätzlich Kirchensteuer. Diese wird ebenfalls automatisch von der Bank abgeführt, sofern eine entsprechende Meldung vorliegt.

Die Kirchensteuer mindert dabei die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag leicht, was die effektive Gesamtbelastung geringfügig beeinflusst. In der Praxis bedeutet Kirchensteuer jedoch immer eine höhere Steuerlast auf Kapitalerträge.

Solidaritätszuschlag auf Kapitalerträge

Der Solidaritätszuschlag wird bei Kapitalerträgen weiterhin erhoben. Er beträgt 5,5 Prozent der Kapitalertragsteuer. Anders als bei der Einkommensteuer gibt es hier keine Freigrenze, ab der der Soli entfällt. Sobald Abgeltungsteuer anfällt, wird auch Solidaritätszuschlag fällig.

Verlustverrechnung bei Aktien: Wichtige Besonderheiten

Verluste aus Aktiengeschäften können steuerlich genutzt werden, allerdings nur eingeschränkt. Verluste aus dem Verkauf von Aktien dürfen ausschließlich mit Gewinnen aus dem Verkauf von Aktien verrechnet werden. Eine Verrechnung mit Dividenden oder anderen Kapitalerträgen ist nicht möglich.

Banken führen hierfür sogenannte Verlustverrechnungstöpfe. Aktienverluste werden in einem separaten Topf geführt und automatisch mit späteren Aktiengewinnen verrechnet. Erst wenn ein Gewinn nach Verrechnung verbleibt, fällt darauf Steuer an.

Verluste können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden. Sie verfallen also nicht am Jahresende. Allerdings bleiben sie beim Depot, bei dem sie entstanden sind, sofern sie nicht aktiv bescheinigt und übertragen werden.

Verlustbescheinigung und Depotwechsel

Wer Verluste bei einer Bank erzielt hat und diese bei einer anderen Bank nutzen möchte, benötigt eine Verlustbescheinigung. Diese muss fristgerecht beantragt werden. Ohne diese Bescheinigung bleiben die Verluste im internen Verrechnungstopf der Bank und können nicht bankübergreifend genutzt werden.

Bei einem Depotwechsel werden Verlusttöpfe in der Regel nicht automatisch übertragen. Auch hier ist eine aktive Beantragung notwendig, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Ausländische Aktien und Quellensteuer

Bei ausländischen Aktien kommt ein weiterer Aspekt hinzu: die Quellensteuer. Viele Länder behalten bei Dividenden eine Steuer ein, bevor das Geld nach Deutschland fließt. Diese Quellensteuer kann teilweise auf die deutsche Steuer angerechnet werden.

In der Praxis wird bei Dividenden aus dem Ausland oft ein Teil der ausländischen Steuer angerechnet, der Rest bleibt jedoch bestehen. Je nach Land kann sich dadurch eine höhere Gesamtbelastung ergeben. Für viele Privatanleger geschieht die Anrechnung automatisch, solange die gesetzlichen Höchstgrenzen eingehalten werden.

Aktien im Ausland und die Steuererklärung

Bei einem Depot bei einer deutschen Bank sind Dividenden und Kursgewinne in der Regel steuerlich abgegolten. In diesen Fällen ist keine Angabe in der Steuererklärung erforderlich, sofern keine Besonderheiten vorliegen.

Anders sieht es bei ausländischen Brokern oder Depots im Ausland aus. Hier erfolgt meist kein automatischer Steuerabzug. Die Erträge müssen dann selbst in der Steuererklärung angegeben und versteuert werden. Das gilt auch für Kursgewinne und Dividenden.

Günstigerprüfung: Wann der persönliche Steuersatz zählt

In bestimmten Fällen kann es sinnvoll sein, die sogenannte Günstigerprüfung zu beantragen. Dabei prüft das Finanzamt, ob dein persönlicher Einkommensteuersatz unter dem Abgeltungsteuersatz liegt. Ist das der Fall, werden die Kapitalerträge mit dem niedrigeren Satz besteuert.

Diese Option lohnt sich vor allem für Anleger mit geringem Einkommen. Die Günstigerprüfung erfolgt nicht automatisch, sondern muss über die Steuererklärung beantragt werden.

Aktien und Steuerplanung: Was realistisch möglich ist

Aktien bieten nur begrenzte Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Illegale oder aggressive Gestaltungen sind nicht zulässig und riskant. Legale Ansätze bestehen vor allem in:

  • sinnvoller Nutzung des Sparer-Pauschbetrags
  • zeitlicher Planung von Verkäufen
  • gezielter Verlustverrechnung
  • realistischen Erwartungen an Nettoerträge

Langfristiges Halten kann Steuerzahlungen aufschieben, aber nicht vermeiden. Die Steuer fällt erst bei Realisierung an, dafür dann in voller Höhe.

Typische Fehler bei Aktien und Steuern

Viele Anleger machen ähnliche Fehler. Dazu gehören:

  • kein oder falsch verteilter Freistellungsauftrag
  • Unterschätzung der Steuerbelastung auf Dividenden
  • falsche Erwartungen an Steuerfreiheit nach langer Haltedauer
  • Nichtbeachtung von Verlustverrechnungstöpfen
  • fehlende Angaben bei ausländischen Depots

Diese Fehler lassen sich vermeiden, wenn man die Grundregeln kennt und regelmäßig prüft.

Häufige Fragen zu Aktien-Steuern in Deutschland

Muss ich Aktiengewinne immer versteuern?

Ja, realisierte Gewinne aus Aktienverkäufen sind grundsätzlich steuerpflichtig, sofern sie nicht durch den Freibetrag gedeckt sind.

Sind Dividenden und Kursgewinne gleich besteuert?

Ja, beide unterliegen der Abgeltungsteuer, werden aber steuerlich getrennt behandelt, insbesondere bei der Verlustverrechnung.

Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag habe?

Dann wird die Steuer automatisch einbehalten. Zu viel gezahlte Steuer kann über die Steuererklärung zurückgeholt werden.

Sind Verluste aus Aktien unbegrenzt nutzbar?

Ja, sie können zeitlich unbegrenzt vorgetragen werden, allerdings nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

Muss ich bei einem deutschen Broker noch etwas in der Steuererklärung angeben?

In der Regel nicht, sofern alle Erträge korrekt besteuert wurden und keine Sonderfälle vorliegen.

Zusammenfassung

Aktien-Steuern in Deutschland folgen klaren Grundregeln, enthalten aber wichtige Details. Dividenden und Kursgewinne unterliegen der Abgeltungsteuer, ergänzt um Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Der Sparer-Pauschbetrag bietet einen steuerfreien Spielraum, der aktiv genutzt werden sollte. Verluste können steuerlich relevant sein, unterliegen aber besonderen Verrechnungsregeln. Wer diese Grundlagen kennt, kann seine Aktienanlage realistisch planen und unnötige Fehler vermeiden.

Fazit

Aktien sind steuerlich kein Hexenwerk, aber auch kein Selbstläufer. Das deutsche System ist so aufgebaut, dass viele Vorgänge automatisch abgewickelt werden. Dennoch lohnt es sich, die Regeln zu verstehen, um den Überblick zu behalten und fundierte Entscheidungen zu treffen. Wer Freibeträge richtig nutzt, Verluste korrekt einordnet und Besonderheiten bei ausländischen Aktien berücksichtigt, schafft eine solide Basis für langfristigen und steuerlich sauberen Vermögensaufbau.

Checkliste
  • Dividenden, also Gewinnausschüttungen von Unternehmen
  • Kursgewinne beim Verkauf von Aktien
  • bestimmte Erträge aus Kapitalmaßnahmen, etwa bei Abfindungen oder Umtauschverhältnissen
  • Ersatzleistungen, wenn steuerlich eine Ausschüttung angenommen wird, obwohl keine klassische Dividende geflossen ist


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