Viele Anleger merken erst dann, wie wichtig der Freistellungsauftrag ist, wenn die erste Dividende „zu klein“ ausfällt oder beim Verkauf von Aktien plötzlich Steuern abgezogen werden, obwohl man eigentlich noch unter dem Freibetrag liegen müsste. Der Grund ist fast immer derselbe: Ohne korrekt eingerichteten Freistellungsauftrag führt die Bank Kapitalertragsteuer automatisch ab, obwohl dir in Deutschland ein steuerfreier Spielraum zusteht. Das ist kein Drama, denn zu viel gezahlte Steuer lässt sich oft über die Steuererklärung zurückholen. Komfortabel ist es aber nicht, und es kann die eigene Liquidität unnötig belasten.
Ein sauber gesetzter Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass deine Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags direkt steuerfrei bleiben. Damit nutzt du deinen Freibetrag effizient, bekommst Dividenden und realisierte Gewinne netto ausgezahlt und vermeidest unnötige Abzüge. Gleichzeitig gibt es einige Details, die häufig übersehen werden: die Verteilung auf mehrere Banken, die Reihenfolge der Verrechnung, Änderungen im Jahresverlauf, Verlusttöpfe, Gemeinschaftsdepots sowie Sonderfälle wie NV-Bescheinigung oder Günstigerprüfung.
In diesem Beitrag bekommst du einen vollständigen Überblick darüber, wie der Freistellungsauftrag in Deutschland funktioniert, wie du ihn richtig einrichtest, wie du typische Fehler vermeidest und wann du zusätzlich über die Steuererklärung aktiv werden solltest.
Was ist ein Freistellungsauftrag und wozu dient er?
Ein Freistellungsauftrag ist eine Anweisung an deine Bank oder deinen Broker, Kapitalerträge bis zu einer bestimmten Höhe nicht mit Abgeltungsteuer zu belasten. Der Auftrag bezieht sich auf den Sparer-Pauschbetrag. Dieser beträgt aktuell:
- 1.000 Euro pro Person und Kalenderjahr
- 2.000 Euro pro Jahr bei zusammen veranlagten Ehepaaren bzw. eingetragenen Lebenspartnerschaften
Bis zu dieser Grenze bleiben Kapitalerträge steuerfrei, sofern sie korrekt durch den Freistellungsauftrag abgedeckt sind. „Kapitalerträge“ sind in der Praxis vor allem Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen.
Wichtig ist die Kalenderjahr-Logik: Der Freibetrag gilt immer pro Jahr und kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden. Was ungenutzt bleibt, verfällt am 31. Dezember.
Wie werden Kapitalerträge im Depot normalerweise besteuert?
In Deutschland werden Kapitalerträge in der Regel direkt an der Quelle besteuert, also dort, wo sie entstehen: bei der Bank oder dem Broker. Das geschieht über den sogenannten Steuerabzug. Sobald Dividenden, Zinsen oder realisierte Gewinne anfallen, prüft das Institut, ob ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe vorliegt. Falls nicht, werden Steuern einbehalten.
Die Standardbelastung besteht aus:
- 25 Prozent Abgeltungsteuer
- Solidaritätszuschlag (als Zuschlag auf die Abgeltungsteuer)
- ggf. Kirchensteuer, wenn kirchensteuerpflichtig
Der Freistellungsauftrag wirkt in dieser Logik wie ein Filter: Innerhalb des Freibetrags wird kein Steuerabzug vorgenommen, darüber hinaus schon.
Welche Erträge deckt der Freistellungsauftrag ab?
Der Freistellungsauftrag gilt für Kapitalerträge, die bei dem jeweiligen Institut anfallen. Dazu gehören typischerweise:
- Dividenden aus Aktien
- Ausschüttungen aus Fonds und ETFs
- Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld oder Guthaben (wenn relevant)
- realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, ETFs, Fonds und anderen Wertpapieren
- bestimmte sonstige Kapitalerträge aus Wertpapieren
Er gilt nicht für Dinge, die außerhalb dieses Steuerabzugs liegen. Auch gilt er nicht „automatisch“ für alle Banken, sondern immer nur für das Institut, bei dem du ihn hinterlegt hast.
Der wichtigste Punkt: Ohne Freistellungsauftrag wird trotzdem besteuert
Viele gehen davon aus, dass die Bank automatisch erkennt, ob man insgesamt unter dem Freibetrag liegt. Das tut sie nicht, weil sie deine Erträge bei anderen Banken nicht kennt. Ohne Freistellungsauftrag muss sie den Steuerabzug durchführen, selbst wenn du im Gesamtjahr eigentlich noch unter 1.000 Euro Kapitalerträgen bleibst.
Das bedeutet in der Praxis:
- Du bekommst Dividenden und Gewinne zunächst vermindert ausgezahlt.
- Du kannst die Steuer oft zurückholen, aber erst später über die Steuererklärung.
- Du hast weniger Liquidität im laufenden Jahr.
Gerade bei regelmäßigen Dividenden oder häufigen Verkäufen kann das spürbar sein.
Freistellungsauftrag einrichten: Schritt für Schritt
Die Einrichtung ist bei den meisten Banken inzwischen digital möglich, entweder im Online-Banking oder in der Broker-App. Inhaltlich läuft es fast überall gleich ab.
Schritt 1: Höhe festlegen
Lege fest, welchen Betrag du bei dieser Bank freistellen willst. Bei einer Person ist die Obergrenze 1.000 Euro pro Jahr, bei gemeinsamer Veranlagung 2.000 Euro. Du kannst auch kleinere Beträge einstellen.
Schritt 2: Verteilung auf mehrere Banken planen
Wenn du mehrere Depots oder Konten hast, musst du den Freibetrag aufteilen. Dabei zählt die Gesamtsumme deiner Freistellungsaufträge über alle Institute hinweg. Sie darf die gesetzliche Obergrenze nicht überschreiten.
Ein praxisnaher Ansatz:
- Größter Betrag bei dem Institut, bei dem die meisten Erträge anfallen
- kleinere Restbeträge bei Nebenbanken
- bei reinen „Reserve“-Konten ohne Erträge brauchst du keinen Freistellungsauftrag
Wenn du unsicher bist, starte konservativ und passe später an. Eine Anpassung ist während des Jahres in der Regel möglich.
Schritt 3: Steuer-Identifikationsnummer angeben
Ein Freistellungsauftrag erfordert die Steuer-Identifikationsnummer. Ohne diese Angabe ist der Auftrag in vielen Fällen nicht wirksam. Achte darauf, dass sie korrekt hinterlegt ist.
Schritt 4: Auftrag speichern und prüfen
Nach dem Speichern solltest du prüfen, ob er wirklich aktiv ist. Viele Banken zeigen eine Übersicht, wie viel Freistellungsauftrag noch verfügbar ist und wie viel bereits genutzt wurde. Diese Anzeige hilft später enorm.
Wie wirkt der Freistellungsauftrag in der Praxis?
Sobald Kapitalerträge anfallen, werden sie gegen den Freistellungsauftrag „verbraucht“. Das bedeutet:
- Fällt eine Dividende an, wird der Bruttobetrag (bzw. der steuerpflichtige Teil) vom verbleibenden Freistellungsvolumen abgezogen.
- Solange noch Freistellungsvolumen übrig ist, erfolgt keine Steuerbelastung.
- Sobald das Volumen aufgebraucht ist, wird die Steuer automatisch einbehalten.
Wichtig ist, dass nicht jede Auszahlung eins zu eins gleich behandelt wird. Bei manchen Erträgen kann es zu Rundungen oder speziellen steuerlichen Bemessungsgrundlagen kommen. Für die Praxis reicht jedoch: Der Freistellungsauftrag reduziert den steuerpflichtigen Teil, bis er aufgebraucht ist.
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
Ein Freistellungsauftrag ist simpel, aber genau deshalb passieren typische Fehler immer wieder.
Fehler 1: Freistellungsauftrag gar nicht eingerichtet
Das ist der Klassiker. Wer noch keine oder nur sehr wenige Kapitalerträge hatte, denkt oft nicht daran. Spätestens bei Dividenden oder Verkäufen wird es relevant.
Fehler 2: Freibetrag falsch verteilt
Wenn du bei Bank A 1.000 Euro freistellst und bei Bank B zusätzlich 500 Euro, ist die Gesamtsumme zu hoch. Banken melden Freistellungsaufträge an das Bundeszentralamt für Steuern. Zu hohe Summen können auffallen und zu Rückfragen führen. Die Aufteilung muss in Summe passen.
Fehler 3: Freistellungsauftrag bei der falschen Bank
Manche setzen den Freibetrag bei einer Bank, auf der kaum Erträge anfallen, während bei der eigentlichen Depotbank Steuern abgezogen werden. In diesem Fall ist es sinnvoll, umzuverteilen.
Fehler 4: Änderungen der Lebenssituation nicht berücksichtigt
Heirat, Scheidung, Wechsel der Veranlagungsart, neues Gemeinschaftskonto oder Depotwechsel verändern die sinnvolle Verteilung. Hier sollte man die Aufträge anpassen.
Fehler 5: Unterjährige Anpassung vergessen
Wenn du merkst, dass du deinen Freibetrag an einer Bank nicht nutzt, während bei einer anderen schon Steuern abgezogen werden, lohnt sich eine schnelle Anpassung. Viele Banken setzen Änderungen relativ zügig um.
Freistellungsauftrag und Verlustverrechnung: Wichtige Zusammenhänge
Im Depot gibt es Verlustverrechnungstöpfe. Verluste können Gewinne mindern und reduzieren damit auch die Steuerlast. Das wirkt indirekt auf den Freistellungsauftrag, weil der Auftrag nur auf steuerpflichtige Erträge angewendet wird.
Ein wichtiger Punkt: Aktienverluste dürfen nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Andere Verluste können je nach Art mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden. In der Praxis regelt das die Bank automatisch, aber es erklärt, warum der „verfügbare Freibetrag“ manchmal anders sinkt, als man intuitiv erwartet.
Muss ich trotz Freistellungsauftrag eine Steuererklärung machen?
In vielen Standardfällen nicht. Wenn du nur bei deutschen Banken investierst und alles korrekt läuft, ist der Steuerabzug grundsätzlich erledigt.
Es gibt jedoch Fälle, in denen eine Steuererklärung sinnvoll oder nötig sein kann:
- du hast keinen oder zu niedrigen Freistellungsauftrag gehabt und willst zu viel gezahlte Steuer zurückholen
- du willst eine Günstigerprüfung, weil dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt
- du hast Erträge bei ausländischen Brokern oder Depots, bei denen kein deutscher Steuerabzug erfolgt
- es gab Sonderfälle, etwa bei bestimmten Kapitalmaßnahmen oder komplexen Verlustsituationen
Gerade bei wenig Einkommen kann die Günstigerprüfung ein Thema sein, weil dann Kapitalerträge eventuell günstiger besteuert werden als mit Abgeltungsteuer.
NV-Bescheinigung: Wenn du dauerhaft sehr wenig verdienst
Für Menschen mit sehr niedrigem Einkommen gibt es die Möglichkeit einer Nichtveranlagungsbescheinigung. Wenn sie vorliegt, kann die Bank Kapitalerträge ohne Steuerabzug auszahlen, unabhängig vom normalen Freibetrag. Das ist ein Sonderfall und betrifft vor allem Schüler, Studenten oder Rentner mit sehr geringen Einkünften. In der Praxis wird diese Bescheinigung beim Finanzamt beantragt und dann bei der Bank hinterlegt.
Praktische Strategien für die optimale Nutzung
Der Freistellungsauftrag ist kein Spartrick, aber er ist ein klarer Vorteil, den man nicht verschenken sollte. Mit ein paar einfachen Routinen nutzt du ihn sauber:
- Einmal im Januar prüfen: Wo erwarte ich die meisten Erträge?
- Freibetrag dort platzieren, wo Dividenden und Verkäufe am wahrscheinlichsten sind
- Bei mehreren Banken eine kleine Reserve lassen, falls dort doch Zinsen oder Ausschüttungen entstehen
- Mitte des Jahres kurz prüfen: Wird der Auftrag genutzt oder läuft er leer?
- Bei Bedarf umschichten, bevor unnötig Steuern abgezogen werden
Diese Schritte brauchen kaum Zeit, wirken aber direkt auf deine Nettobeträge.
Häufige Fragen zum Freistellungsauftrag
Was passiert, wenn ich den Freistellungsauftrag zu niedrig setze?
Dann wird ab dem Moment, in dem der Freibetrag ausgeschöpft ist, automatisch Steuer einbehalten. Du kannst den Freistellungsauftrag im laufenden Jahr meist erhöhen, sofern du den Höchstbetrag insgesamt nicht überschreitest.
Kann ich den Freistellungsauftrag rückwirkend setzen?
Viele Banken ermöglichen Änderungen für das laufende Jahr, solange es noch nicht abgeschlossen ist. Ob und wie weit rückwirkend Erträge neu bewertet werden, hängt vom Institut ab. Praktisch ist es daher besser, frühzeitig zu handeln.
Muss ich bei jeder Bank einen Freistellungsauftrag haben?
Nein. Nur dort, wo Kapitalerträge anfallen oder anfallen könnten, ist er sinnvoll. Ein ungenutzter Auftrag bringt nichts.
Gilt der Freibetrag auch für Kinder?
Kinder haben grundsätzlich ebenfalls einen Sparer-Pauschbetrag, sofern Kapitalerträge auf ihren Namen anfallen. In der Praxis ist das vor allem relevant, wenn ein Depot oder Konto auf den Namen des Kindes geführt wird.
Was ist der Unterschied zwischen Freistellungsauftrag und Günstigerprüfung?
Der Freistellungsauftrag sorgt für Steuerfreiheit bis zum Freibetrag. Die Günstigerprüfung kann danach relevant werden, wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger als die Abgeltungsteuer ist.
Zusammenfassung
Ein Freistellungsauftrag sorgt dafür, dass du den Sparer-Pauschbetrag im Depot tatsächlich nutzt und Kapitalerträge bis zur Grenze steuerfrei erhältst. Ohne Auftrag wird Steuer oft unnötig einbehalten, weil die Bank nicht weiß, ob du bei anderen Instituten noch Freibetrag übrig hast. Entscheidend sind eine sinnvolle Verteilung auf deine Banken, eine regelmäßige Kontrolle im Jahr und das Verständnis, dass Verlustverrechnung und Sonderfälle die Nutzung beeinflussen können. Wer diese Grundlagen berücksichtigt, vermeidet unnötige Abzüge und behält mehr Liquidität im laufenden Jahr.
Fazit
Der Freistellungsauftrag ist eines der wichtigsten, aber oft unterschätzten Werkzeuge für Anleger in Deutschland. Er spart dir nicht „Steuern durch Tricks“, sondern stellt sicher, dass dir der gesetzliche Freibetrag wirklich zugutekommt. Wer ihn korrekt einrichtet, passend verteilt und im Jahresverlauf bei Bedarf anpasst, bekommt Dividenden und Gewinne häufiger brutto gleich netto und muss sich seltener über unnötige Abzüge ärgern. Genau diese saubere Basis macht es leichter, langfristig zu investieren, weil Planung und Nettorechnung verlässlicher werden.