Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung – für wen welche Lösung sinnvoll ist

Lesedauer: 13 Min
Aktualisiert: 28. März 2026 15:45

Der Freistellungsauftrag und die NV-Bescheinigung sind wichtige Instrumente für Anleger, die ihre steuerlichen Pflichten optimieren möchten. Während der Freistellungsauftrag eine Steuerfreistellung von Kapitalerträgen bis zu einem bestimmten Betrag ermöglicht, dient die NV-Bescheinigung dazu, die Kapitalertragsteuer bei bestimmten Anlegern zu vermeiden.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Ein Freistellungsauftrag erlaubt es Anlegern, ihre Kapitalerträge bis zu einem Betrag von 1.000 Euro (für Einzelpersonen) bzw. 2.000 Euro (für Ehepaare) steuerfrei zu erhalten. Dies gilt für Einkünfte aus Zinsen, Dividenden und anderen Kapitalerträgen. Um von dieser Steuerfreistellung zu profitieren, müssen Anleger ihren Freistellungsauftrag bei ihrer Bank einreichen.

Was ist eine NV-Bescheinigung?

Die NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigung) wird für Anleger ausgestellt, die voraussichtlich keine Einkommensteuer zahlen müssen. Sie bescheinigt, dass der Inhaber voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag bleibt, wodurch die Kapitalertragsteuer nicht abgeführt werden muss. Diese Bescheinigung ist besonders wichtig für Rentner und Menschen mit geringen Einkünften.

Wann sollte man einen Freistellungsauftrag nutzen?

Ein Freistellungsauftrag ist ideal für Anleger, die regelmäßig Erträge aus ihren Kapitalanlagen erzielen und sicherstellen möchten, dass diese Erträge nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen. Es ist sinnvoll, einen Freistellungsauftrag einzurichten, wenn:

  • Die erwarteten Kapitalerträge den Betrag von 1.000 Euro für Einzelpersonen bzw. 2.000 Euro für Ehepaare nicht überschreiten.
  • Die Bank darauf vorbereitet ist, die Steuerfreistellung entsprechend umzusetzen.

Wann ist eine NV-Bescheinigung sinnvoll?

Eine NV-Bescheinigung ist besonders nützlich, wenn:

Anleitung
1Zunächst sicherstellen, dass bei allen Banken und Brokern ein passender Freistellungsauftrag eingerichtet ist.
2Die Jahressteuerbescheinigungen prüfen und feststellen, ob und wo Abgeltungsteuer einbehalten wurde, obwohl der Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft war.
3Bei dauerhaft sehr niedrigen Gesamteinkünften prüfen, ob die Voraussetzungen für eine NV-Bescheinigung erfüllt werden und ob diese über mehrere Jahre voraussichtlich Bestand haben.

  • Ein Anleger nur geringe Einkünfte hat und sich unter dem Grundfreibetrag bewegt.
  • Die Kapitalerträge in einem Jahr voraussichtlich hoch sein werden, aber der gesamte Jahreseinkommen so gering ist, dass keine Steuern gezahlt werden müssen.

Praxisbeispiel 1

Max ist ledig und erhält jährlich Dividenden in Höhe von 800 Euro. Er hat einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank eingereicht, wodurch er keine Steuern auf seine Erträge zahlen muss.

Praxisbeispiel 2

Lisa ist Rentnerin und hat eine NV-Bescheinigung, da ihre gesamten Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Sie erhält Zinsen auf ihr Tagesgeldkonto, die nicht versteuert werden müssen.

Praxisbeispiel 3

Thomas ist verheiratet und erzielt mit seiner Frau gemeinsam Einkommen. Sie haben einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 Euro eingereicht und profitieren von steuerfreien Zinsen und Dividenden bis zu diesem Betrag.

Wie beauftragt man einen Freistellungsauftrag oder beantragt eine NV-Bescheinigung?

Um einen Freistellungsauftrag einzurichten, muss der Anleger ein entsprechendes Formular bei seiner Bank ausfüllen und einreichen. In der Regel ist dies auch online möglich. Die NV-Bescheinigung kann in der Regel beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Hierfür müssen bestimmte Unterlagen vorgelegt werden, um die Ansprüche nachzuweisen. Es ist wichtig, die Fristen im Auge zu behalten, um steuerliche Vorteile optimal auszuschöpfen.

Häufige Missverständnisse

Ein häufiges Missverständnis ist, dass man automatisch von der Steuer befreit ist, sobald man einen Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung beantragt hat. Tatsächlich gelten für beide Lösungen spezifische Grenzen und Voraussetzungen. Es wird geraten, sich gegebenenfalls rechtzeitig bei der Bank oder dem Finanzamt über die Details zu informieren.

Steuern auf Kapitalerträge strategisch planen

Freistellungsaufträge und eine Bescheinigung über die Nichtveranlagung sind Werkzeuge, mit denen sich die Steuerlast auf Kapitalerträge steuern lässt. Wer Geld in Tagesgeld, Festgeld, ETFs, Fonds oder Einzelaktien anlegt, sollte diese Instrumente bewusst in die eigene Finanzplanung integrieren. Der Unterschied zwischen beiden Lösungen zeigt sich besonders stark, wenn sich die Einkommenssituation verändert, zum Beispiel beim Einstieg ins Berufsleben, in Elternzeitphasen oder beim Übergang in den Ruhestand.

Der Freistellungsauftrag verteilt den Sparer-Pauschbetrag auf einzelne Banken und Broker. Damit bleibt die Steuererhebung für Kapitalerträge bis zur ausgeschöpften Höhe automatisch aus. Die NV-Bescheinigung wirkt anders, weil sie der Bank signalisiert, dass grundsätzlich kein Steuerabzug vorgenommen werden soll, solange sie gültig ist. Dadurch eignet sie sich vor allem für Personen, deren gesamtes zu versteuerndes Einkommen deutlich unter dem Grundfreibetrag liegt und voraussichtlich auch dort bleibt.

Für die eigene Strategie ist entscheidend, wie stabil die Einkünfte sind und wie stark die Kapitaleinkünfte steigen könnten. Wer gerade beginnt, Vermögen über Sparpläne aufzubauen, profitiert zunächst fast immer vom Freistellungsauftrag, weil sich damit der Sparer-Pauschbetrag optimal ausschöpfen lässt. Mit zunehmendem Vermögen wird dann die Frage wichtiger, ob die Kapitalerträge langfristig den Pauschbetrag übersteigen und ob sich eine zusätzliche Steueroptimierung über andere Stellschrauben, etwa die Haltedauer oder die Auswahl der Anlageform, lohnt.

Ein weiterer Aspekt für die Planung betrifft die zeitliche Verteilung von Erträgen. Zinsen aus Tagesgeld und Festgeld fließen meist jährlich oder quartalsweise, Dividenden aus Aktien und Fonds in der Regel zu festen Terminen im Jahr und Ausschüttungen von ETFs je nach Struktur. Sparer können diese Muster nutzen, um die Ausschöpfung des Freistellungsauftrags über das Jahr hinweg zu überwachen und bei Bedarf anzupassen. Anleger mit NV-Bescheinigung sollten zusätzlich im Blick behalten, ob plötzlich höhere Erträge aus Verkäufen, Sonderausschüttungen oder Bonuszinsen anfallen.

Je intensiver Vermögen aufgebaut wird, desto wichtiger wird eine regelmäßige Überprüfung der steuerlichen Situation. Einmal im Jahr, häufig im Zusammenhang mit der Steuererklärung oder der Durchsicht der Jahressteuerbescheinigungen, lohnt sich ein Blick auf die genutzten Freistellungsaufträge, die Höhe der Kapitaleinkünfte und die eigenen Einkommensperspektiven. Auf dieser Basis lassen sich sowohl Freistellungsaufträge als auch eine mögliche NV-Bescheinigung anpassen oder rechtzeitig beenden.

Typische Lebensphasen und passende Steuerwerkzeuge

Besonders hilfreich ist es, die Wahl zwischen Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung anhand typischer Lebensphasen zu betrachten. In der Schul- und Studienzeit oder in einer Ausbildung liegen die Einkommen häufig unterhalb des steuerlichen Grundfreibetrags, während parallel über kleinere Sparpläne oder Tagesgeldkonten erste Rücklagen entstehen. Hier kann eine NV-Bescheinigung sinnvoll sein, wenn bereits spürbare Zinsen oder Ausschüttungen anfallen. Wer nur geringe Erträge erzielt, kommt dagegen meist mit einem gut verteilten Freistellungsauftrag aus und vermeidet so zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Im Berufsleben verschiebt sich der Schwerpunkt. Das Arbeitseinkommen steigt, die Steuerpflicht auf Kapitaleinkünfte greift schneller und der Fokus liegt stärker auf der optimalen Nutzung des Sparer-Pauschbetrags. In dieser Phase ist der Freistellungsauftrag nahezu unverzichtbar, während eine NV-Bescheinigung regelmäßig ausscheidet, da das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag deutlich übersteigt. Dennoch bleibt es wichtig zu prüfen, ob die Summe der Kapitalerträge möglicherweise die Höhe des Sparer-Pauschbetrags übersteigt und ob sich Alternativen wie Steuerverlusttöpfe oder steuerlich günstigere Anlageklassen anbieten.

Im Ruhestand kann die Situation erneut wechseln. Wer hauptsächlich von gesetzlichen Renten und einer überschaubaren privaten Vorsorge lebt, hat häufig ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen als während des Berufslebens. Zugleich bestehen häufig nennenswerte Geldanlagen in Tagesgeld, Festgeld, Rentenfonds oder Ausschütter-ETFs. Hier lohnt ein genauer Blick auf das Verhältnis zwischen Rente, sonstigen Einkünften und Kapitalerträgen. Wenn das gesamte Einkommen langfristig unter dem Grundfreibetrag bleibt, kann sich eine NV-Bescheinigung wieder lohnen. Wenn die Kombination aus Rente, Betriebsrenten und Zinsen jedoch darüber liegt, bleibt der Freistellungsauftrag das passende Instrument.

Auch Übergangsphasen verdienen Aufmerksamkeit. Wer in Elternzeit geht, eine längere berufliche Pause einlegt oder vorübergehend in Teilzeit arbeitet, kann vorübergehend eine deutlich geringere Steuerlast haben. In diesen Phasen können sich Chancen ergeben, zum Beispiel durch steuerlich günstigere Teilverkäufe von Wertpapieren oder die Nutzung freier Spielräume beim Freistellungsauftrag. Eine NV-Bescheinigung kommt jedoch meist nur dann in Betracht, wenn absehbar ist, dass das Einkommen über mehrere Jahre deutlich unterhalb des Grundfreibetrags liegt.

Rolle von Banken, Brokern und Steuerbescheinigungen

Damit der Freistellungsauftrag oder eine NV-Bescheinigung im Alltag richtig wirkt, spielt die technische Umsetzung bei Banken und Brokern eine große Rolle. Jede Bank führt die Abgeltungsteuer automatisch ab, sobald Erträge den eingetragenen Freistellungsbetrag überschreiten oder keine gültige NV-Bescheinigung vorliegt. Bei mehreren Konten oder Depots kann dies zu unerwarteten Steuerabzügen führen, wenn der Sparer-Pauschbetrag nicht sinnvoll verteilt wird.

Wer mehrere Depots und Konten nutzt, sollte systematisch vorgehen:

  • Erträge bei allen Banken und Brokern grob abschätzen, zum Beispiel anhand der Vorjahreserträge und der aktuellen Anlagesummen.
  • Den Freistellungsauftrag auf die Institute verteilen, bei denen die höchsten Zinsen, Dividenden und Ausschüttungen erwartet werden.
  • Mindestens einmal im Jahr prüfen, ob sich durch Umschichtungen oder höhere Sparraten deutliche Verschiebungen ergeben haben.
  • Überzahlungen vermeiden, indem pro Person und Jahr die Summe aller Freistellungsaufträge den gesetzlichen Sparer-Pauschbetrag nicht überschreitet.

Bei einer vorhandenen NV-Bescheinigung ist die Lage einfacher, aber nicht risikolos. Sie wird im Original der Bank oder dem Broker vorgelegt, damit dort kein Steuerabzug vorgenommen wird. Wer bei mehreren Instituten Depots oder Konten führt, muss entscheiden, wo die Bescheinigung im Original liegen soll und wie mit weiteren Banken verfahren wird. In der Praxis wird sie häufig dort hinterlegt, wo der größte Teil des Vermögens verwaltet wird. Falls andere Banken dennoch Steuer einbehalten, können diese Beträge im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Unabhängig von der gewählten Lösung sind Jahressteuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen wichtig. Sie zeigen detailliert, welche Zinsen, Dividenden, Ausschüttungen und realisierten Kursgewinne im Jahr angefallen sind und welche Steuern bereits abgeführt wurden. Damit lassen sich Fehleinstellungen beim Freistellungsauftrag erkennen und gegebenenfalls korrigieren. Personen mit NV-Bescheinigung können anhand dieser Unterlagen besser beurteilen, ob das Gesamteinkommen weiterhin innerhalb der Grenzen liegt, die für die Nichtveranlagung vorausgesetzt werden.

Wer mit mehreren Brokern arbeitet, etwa für verschiedene Strategien oder Anlageklassen, sollte sich eine einfache Übersicht bauen. Eine tabellarische Aufstellung mit Spalten für Bank oder Broker, geschätzte Erträge und Höhe des zugeordneten Freistellungsauftrags schafft Transparenz. Diese Übersicht erleichtert auch Gespräche mit einem Steuerberater, falls dieser bei der Optimierung von Kapitalerträgen unterstützt.

Zusammenspiel mit der Einkommensteuererklärung

Sobald eine Einkommensteuererklärung abgegeben wird, wirken Freistellungsaufträge und eine NV-Bescheinigung zusammen mit der regulären Veranlagung. Beim Freistellungsauftrag gilt: Wurden Erträge trotz freier Pauschbeträge besteuert, etwa weil ein Auftrag fehlte oder zu niedrig angesetzt war, können zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung zurückgeholt werden. Umgekehrt führt ein zu hoch verteilter Freistellungsauftrag zwar nicht zu Strafen, aber die maximale Steuerersparnis wird dann nicht ausgeschöpft, wenn die Erträge insgesamt unter dem Pauschbetrag bleiben.

Bei einer NV-Bescheinigung liegt der Schwerpunkt darauf, die Voraussetzungen für die Nichtveranlagung jährlich zu überprüfen. Wer trotz NV-Bescheinigung freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgibt, muss die entsprechenden Einkünfte vollständig angeben. Ergibt sich dabei, dass der Grundfreibetrag überschritten wurde, kann das zu einer Nachzahlung führen. Deshalb gehört zur verantwortungsvollen Nutzung einer NV-Bescheinigung immer eine vorausschauende Planung der gesamten Einkommenssituation, nicht nur der Kapitalerträge.

Praxisnahe Strategien für verschiedene Anlegertypen

Je nach Anlagetyp ergeben sich unterschiedliche Schwerpunkte bei der Nutzung von Freistellungsaufträgen und der NV-Bescheinigung. Wer vor allem mit Tagesgeld und Festgeld arbeitet, erzielt meist relativ gut kalkulierbare Zinsen. Hier lässt sich der Sparer-Pauschbetrag mit einem oder wenigen Freistellungsaufträgen zielgerichtet ausschöpfen. Selbst bei steigenden Zinsen bleibt der Rahmen übersichtlich, da es keine spontanen Kursgewinne gibt. Eine NV-Bescheinigung kommt nur ins Spiel, wenn die gesamte Einkommenssituation dauerhaft niedrig ist.

Anleger mit Fokus auf ETFs und Fonds erleben ein anderes Muster. Neben Dividenden oder Ausschüttungen spielen Kursgewinne eine große Rolle, die meist erst beim Verkauf steuerlich wirksam werden. Freistellungsaufträge decken in diesen Fällen in erster Linie regelmäßige Ausschüttungen ab, während größere Veräußerungsgewinne häufig trotz freier Beträge zu Steuerzahlungen führen. Hier kann es sinnvoll sein, Verkäufe zeitlich zu planen und etwa mehrere kleinere Verkäufe über mehrere Jahre zu verteilen, um die Steuerbelastung zu glätten.

Bei aktiven Aktienanlegern treten zusätzlich kurzfristige Kursgewinne und -verluste auf. Der Freistellungsauftrag hilft, Dividenden und kleinere Gewinne steuerlich günstiger zu stellen. Gleichzeitig entstehen durch Verlusttöpfe bei den Banken Möglichkeiten zum gezielten Ausgleich von Gewinnen und Verlusten. In dieser Konstellation ist die NV-Bescheinigung in der Regel keine Option, weil aktiver Wertpapierhandel meist mit einem höheren Gesamteinkommen einhergeht oder jedenfalls einen langfristigen Vermögensaufbau mit deutlicher Ertragserwartung voraussetzt.

Personen mit stark schwankenden Einkünften, etwa Selbstständige oder Freiberufler, sollten besonders flexibel planen. In Jahren mit niedrigem Einkommen kann sich eine geringere tatsächliche Steuerlast auf Kapitalerträge ergeben, obwohl formal Abgeltungsteuer einbehalten wurde. In diesen Fällen kann die reguläre Einkommensteuerveranlagung zu einer Rückerstattung führen. Der Freistellungsauftrag bleibt dabei als erster Schutzmechanismus bestehen, während die endgültige Steuerbelastung über die Einkommensteuererklärung feiner austariert wird.

Schrittweise Optimierung statt einmaliger Entscheidung

Die Wahl zwischen Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung ist keine Entscheidung für die Ewigkeit. Die eigenen Lebensumstände ändern sich, Vermögen wächst, Zinsen und Dividenden entwickeln sich weiter und gesetzliche Rahmenbedingungen können angepasst werden. Eine sinnvolle Vorgehensweise besteht darin, schrittweise zu optimieren statt alles auf einmal festzulegen.

  1. Zunächst sicherstellen, dass bei allen Banken und Brokern ein passender Freistellungsauftrag eingerichtet ist.
  2. Die Jahressteuerbescheinigungen prüfen und feststellen, ob und wo Abgeltungsteuer einbehalten wurde, obwohl der Sparer-Pauschbetrag noch nicht ausgeschöpft war.
  3. Bei dauerhaft sehr niedrigen Gesamteinkünften prüfen, ob die Voraussetzungen für eine NV-Bescheinigung erfüllt werden und ob diese über mehrere Jahre voraussichtlich Bestand haben.

Häufige Fragen zu Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung

Kann ich Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung gleichzeitig nutzen?

Rein technisch lassen sich beide Instrumente parallel einrichten, steuerlich sinnvoll ist das jedoch nur in Ausnahmefällen. Wer eine gültige NV-Bescheinigung hat, braucht in der Regel keinen zusätzlichen Freistellungsauftrag, weil Kapitalerträge dann ohnehin ohne Steuerabzug ausgezahlt werden.

Was passiert, wenn ich meinen Freistellungsauftrag zu hoch ansetze?

Setzen Sie Ihren Freistellungsauftrag höher an als gesetzlich erlaubt, korrigiert die Bank dies normalerweise automatisch nach oben hin begrenzt. Haben mehrere Banken in Summe mehr Freistellungsvolumen eingetragen als zulässig, kann es zu Nachfragen oder Korrekturen durch das Finanzamt kommen.

Muss ich Kapitalerträge trotz NV-Bescheinigung in der Steuererklärung angeben?

Solange die Voraussetzungen für die NV-Bescheinigung erfüllt sind, besteht in der Regel keine Pflicht, diese Erträge in der Steuererklärung anzugeben. Überschreiten Ihre Kapitaleinkünfte jedoch die zugrundeliegenden Freibeträge, sollten Sie die Situation mit dem Finanzamt klären und die Bescheinigung gegebenenfalls anpassen lassen.

Wie verteile ich meinen Freistellungsauftrag sinnvoll auf mehrere Banken?

Teilen Sie den Freibetrag entsprechend der Höhe Ihrer erwarteten Kapitalerträge auf die verschiedenen Institute auf. Wer den größten Teil seines Vermögens bei einer Bank hat, weist dort üblicherweise den größten Anteil des Freistellungsvolumens zu.

Wie lange ist eine NV-Bescheinigung gültig?

Die NV-Bescheinigung gilt in der Regel für einen befristeten Zeitraum, meist für mehrere Jahre, der auf dem Dokument ausgewiesen ist. Ändert sich Ihre Einkommenssituation grundlegend, sollten Sie das Finanzamt informieren und prüfen, ob die Voraussetzungen weiter erfüllt sind.

Kann ich eine NV-Bescheinigung jederzeit widerrufen oder zurückgeben?

Sie können dem Finanzamt mitteilen, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen und die NV-Bescheinigung zurückgeben. Informieren Sie anschließend alle Banken, damit sie wieder Abgeltungsteuer einbehalten und an das Finanzamt abführen.

Was mache ich, wenn die Bank trotz Freistellungsauftrag oder NV-Bescheinigung Steuern abzieht?

Prüfen Sie zunächst, ob der Auftrag richtig erfasst wurde und ob das Freistellungsvolumen noch ausgereicht hat. Wenn dennoch zu viel Steuer einbehalten wurde, können Sie sich diese über die Einkommensteuererklärung erstatten lassen.

Gilt der Freistellungsauftrag auch für Gemeinschaftskonten?

Ja, für Gemeinschaftskonten kann ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt werden, der sich auf beide Kontoinhaber bezieht. Die Summe des gemeinsam genutzten Freibetrags darf dabei den doppelten Sparer-Pauschbetrag für zusammen veranlagte Paare nicht überschreiten.

Wann sollte ich meinen Freistellungsauftrag anpassen?

Eine Anpassung ist sinnvoll, wenn sich Ihre Kapitalerträge deutlich verändern oder wenn Sie Institute wechseln oder zusätzliche Banken nutzen. Auch bei einer Heirat, Trennung oder anderen familiären Veränderungen lohnt sich ein Blick auf die aktuelle Aufteilung.

Welche Rolle spielt der Sparer-Pauschbetrag bei beiden Instrumenten?

Der Sparer-Pauschbetrag bildet sowohl beim Freistellungsauftrag als auch bei der steuerlichen Einordnung von Kapitaleinkünften mit NV-Bescheinigung eine zentrale Grenze. Er entscheidet darüber, bis zu welcher Höhe Zinsen und Dividenden steuerlich unbelastet bleiben.

Fazit

Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung sind zwei wirkungsvolle Wege, um Kapitalerträge passend zur eigenen Einkommenslage steuerlich zu optimieren. Wer höhere Einkünfte erzielt, nutzt den Freistellungsauftrag gezielt, während Personen mit sehr geringen Gesamteinkünften von einer NV-Bescheinigung profitieren können. Mit einer regelmäßigen Überprüfung Ihrer Situation stellen Sie sicher, dass Sie weder zu viel Steuer zahlen noch mit Nachforderungen rechnen müssen.


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