Wohngebäudeversicherung bei Starkregen – was genau ist abgesichert?
Bei Starkregen zahlt die Wohngebäudeversicherung Schäden am Haus nur dann, wenn ein erweiterter Naturgefahrenschutz (meist Elementarschadenbaustein genannt) vereinbart wurde. Abgedeckt sind in der Regel direkte Schäden am Gebäude, die durch eindringendes Wasser entstehen, zum Beispiel überflutete Kellerräume oder unterspülte Fundamente. Ohne den zusätzlichen Elementarschutz bleibt der Eigentümer nach einem Starkregenereignis häufig auf den Kosten für …