Kryptowährungen werden im Erbfall vor allem dann zum Problem, wenn Erben nichts von den Beständen wissen, nicht auf Wallets zugreifen können oder steuerlich wichtige Unterlagen fehlen. Entscheidend ist nicht allein, wem Bitcoin, Ether oder andere Token rechtlich zustehen, sondern ob sich Eigentum, Zugang und Wert nachvollziehbar belegen lassen. Besonders riskant sind selbstverwahrte Wallets ohne auffindbare Zugangslösung sowie Konten bei Kryptobörsen, deren Freigabeverfahren zu Lebzeiten nicht geprüft wurde.
Eine sinnvolle Nachlassplanung trennt deshalb drei Aufgaben: Vermögenswerte auffindbar machen, einen sicheren Zugangsweg vorbereiten und rechtliche sowie steuerliche Nachweise geordnet hinterlassen. Private Schlüssel oder Seed-Phrasen gehören dabei nicht offen ins Testament.
Rechtlicher Anspruch und technischer Zugriff sind zwei verschiedene Dinge
Kryptowerte können Teil eines Nachlasses sein. Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Erben sie technisch kontrollieren können. Bei einer klassischen Bankverbindung gibt es ein Institut, das nach Prüfung der Erbnachweise den weiteren Ablauf steuert. Bei einer selbstverwahrten Wallet fehlt eine solche Stelle.
Wer den privaten Schlüssel oder die Wiederherstellungsphrase besitzt, kann regelmäßig über die zugehörigen Kryptowerte verfügen. Ist diese Information verloren, kann weder ein Testament noch ein Erbschein die Blockchain entsperren. Der rechtliche Anspruch besteht möglicherweise weiter, ist technisch aber unter Umständen nicht mehr durchsetzbar.
Umgekehrt kann eine Person mit Zugriff Transaktionen auslösen, obwohl noch nicht geklärt ist, ob sie allein dazu berechtigt ist. Das wird bei mehreren Erben besonders heikel. Die technische Möglichkeit zur Übertragung ersetzt keine Abstimmung über die Nachlassverwaltung und keine Prüfung erbrechtlicher Pflichten.
Vier typische Problemzonen im Krypto-Nachlass
1. Niemand kennt die Bestände
Kryptowährungen hinterlassen nicht zwingend leicht erkennbare Spuren in klassischen Bankunterlagen. Käufe können über Jahre zurückliegen, Wallet-Apps können von Geräten verschwunden sein und Hardware-Wallets wirken für Außenstehende wie gewöhnliche USB-Geräte. Auch Transaktionen auf öffentlichen Blockchains helfen wenig, wenn keine bekannte Wallet-Adresse dem Verstorbenen zugeordnet werden kann.
Erben benötigen daher zunächst ein Verzeichnis der vorhandenen Wallets, Börsenkonten und sonstigen Kryptodienste. Dieses Verzeichnis muss nicht die geheimen Zugangsdaten enthalten. Es sollte aber erkennen lassen, welche Vermögensarten existieren und wo die Unterlagen für den nächsten Schritt liegen.
2. Die Seed-Phrase fehlt oder ist unbrauchbar
Bei einer selbstverwahrten Wallet ist die Wiederherstellungsphrase häufig der entscheidende Zugang. Fehlt ein Wort, stimmt die Reihenfolge nicht oder wurde zusätzlich eine Passphrase eingerichtet, kann eine Wiederherstellung scheitern. Dass eine Hardware-Wallet physisch vorhanden ist, reicht ebenfalls nicht aus, wenn PIN und Sicherung fehlen.
Eine gespeicherte Seed-Phrase ist allerdings selbst ein Risiko. Findet sie eine unbefugte Person, kann diese die Vermögenswerte möglicherweise auf eine andere Adresse übertragen. Solche Blockchain-Transaktionen lassen sich üblicherweise nicht über eine zentrale Stelle zurückbuchen.
3. Die Kryptobörse verlangt einen eigenen Nachlassprozess
Liegen die Kryptowerte bei einer Börse oder einem anderen Verwahrer, besitzen Erben nicht zwangsläufig den privaten Schlüssel. Ihr Anspruch richtet sich dann in der Praxis zunächst gegen das Unternehmen, das das Kundenkonto führt. Welche Unterlagen verlangt werden und wie eine Auszahlung oder Übertragung erfolgt, hängt vom Anbieter, dessen Vertragsbedingungen und den beteiligten Ländern ab.
Typischerweise können Identitätsnachweise, eine Sterbeurkunde und ein Nachweis der Erbenstellung erforderlich sein. Bei einer Erbengemeinschaft können zusätzliche Zustimmungen oder Vollmachten nötig werden. Eine Zwei-Faktor-Authentifizierung über das Telefon des Verstorbenen ist kein verlässlicher Ersatz für dieses Verfahren und kann rechtlich wie organisatorisch weitere Fragen auslösen.
4. Wert und Herkunft lassen sich nicht belegen
Für die Abwicklung des Nachlasses genügt es nicht immer, nur die Anzahl der Token zu kennen. Relevant können auch Anschaffungsdaten, Transaktionshistorien, Überträge zwischen eigenen Wallets, Erträge aus Staking oder andere Vorgänge sein. Ohne Dokumentation wird es schwer, eigene Transfers von Käufen, Verkäufen oder Einnahmen zu unterscheiden.
Zusätzlich schwanken Kryptokurse teils erheblich. Für steuerliche Bewertungen kann ein gesetzlich maßgeblicher Zeitpunkt entscheidend sein, nicht der Kurs an dem Tag, an dem Erben erstmals Zugriff erhalten. Welche Bewertung und welche Nachweise im Einzelfall verlangt werden, sollte anhand der dann geltenden Regeln mit dem zuständigen Finanzamt oder fachlicher Steuerberatung geklärt werden.
So lässt sich der Zugang vorbereiten, ohne das Vermögen offenzulegen
Eine brauchbare Vorsorge besteht nicht aus einem einzigen Zettel mit allen Passwörtern. Sicherer ist ein getrenntes System, bei dem das Nachlassverzeichnis, die rechtlichen Anweisungen und die geheimen Zugangsinformationen nicht gemeinsam aufbewahrt werden.
- Bestandsverzeichnis anlegen: Aufgeführt werden Wallet-Arten, Hardware-Geräte, Börsen und relevante Kryptowerte. Öffentliche Wallet-Adressen können die spätere Zuordnung erleichtern.
- Aufbewahrungsorte beschreiben: Erben müssen erfahren, wo Hardware-Wallets, Sicherungen und Anleitungen liegen. Die Beschreibung sollte verständlich sein, ohne den unmittelbaren Zugriff für jeden Finder zu ermöglichen.
- Zugangsinformationen getrennt sichern: Seed-Phrase, zusätzliche Passphrase, PIN und Gerätezugang sollten ihrem Schutzbedarf entsprechend voneinander getrennt werden. Welche Aufteilung sinnvoll ist, hängt von Vermögenswert, Familienstruktur und gewählter Verwahrung ab.
- Berechtigungen rechtlich abstimmen: Testament, Vollmachten und eine mögliche Testamentsvollstreckung sollten zum technischen Aufbau passen. Bei mehreren Erben muss geklärt sein, wer Zugang erhält und wer Transaktionen freigeben darf.
- Verfahren testen: Die Anleitung sollte ohne Übertragung des Hauptbestands geprüft werden. Dafür kann eine separate Wallet mit einem kleinen Testbetrag genutzt werden. So zeigt sich, ob Bezeichnungen, Geräte und Wiederherstellungsweg verständlich dokumentiert sind.
- Unterlagen pflegen: Nach einem Wechsel der Börse, Wallet oder Sicherungsmethode muss das Verzeichnis angepasst werden. Veraltete Angaben können im Erbfall zu falschen Geräten oder nicht mehr genutzten Konten führen.
Die Wiederherstellungsphrase sollte nicht in einer unverschlüsselten Cloud-Datei, einem normalen E-Mail-Postfach oder einem offen zugänglichen Dokument liegen. Ebenso problematisch ist es, sie direkt ins Testament zu schreiben: Ein Testament erfüllt eine rechtliche Funktion, ist aber kein geeigneter Tresor für ein Geheimnis, das unmittelbare Verfügungsgewalt ermöglichen kann.
Selbstverwahrung und Börsenkonto verlangen unterschiedliche Vorsorge
Bei Selbstverwahrung liegt die größte Verantwortung beim Eigentümer. Dafür besteht keine Abhängigkeit davon, ob ein Anbieter erreichbar ist und welche Nachlassunterlagen er akzeptiert. Der Nachteil ist die harte technische Grenze: Ohne gültigen Schlüssel gibt es regelmäßig keinen Wiederherstellungsservice.
Ein verwahrendes Börsenkonto bietet dagegen einen Ansprechpartner und einen geregelten Prüfprozess. Dieser kann Erben helfen, wenn Zugangsdaten fehlen. Dafür entstehen andere Risiken, etwa lange Prüfungen, ausländische Zuständigkeiten, unvollständige Kontounterlagen oder Einschränkungen des Kontos während der Nachlassprüfung.
- Bei einer selbstverwahrten Wallet ist zuerst zu prüfen, ob Wallet-Typ, Sicherung und mögliche Zusatzpassphrase bekannt sind.
- Bei einer Kryptobörse ist zuerst festzustellen, welches Unternehmen Vertragspartner ist und welche Nachlassunterlagen dessen Support verlangt.
- Bei einer gemischten Verwahrung müssen beide Wege getrennt dokumentiert werden. Zugangsdaten einer Börse öffnen keine private Wallet und umgekehrt.
Besondere Sorgfalt verlangen Konstruktionen mit mehreren Schlüsseln, etwa Multisignatur-Wallets. Sie können verhindern, dass eine einzelne Person allein über den Bestand verfügt. Eine schlecht dokumentierte Schlüsselverteilung kann den Zugriff jedoch ebenfalls blockieren, wenn nach dem Todesfall nicht mehr genügend gültige Schlüssel verfügbar sind.
Was Erben nach dem Todesfall zuerst tun sollten
Übereilte Übertragungen können Beweise vernichten, Sicherheitsrisiken auslösen oder Konflikte innerhalb einer Erbengemeinschaft verschärfen. Der erste Schritt ist deshalb eine Bestandsaufnahme, nicht der Verkauf.
- Erbenstellung und Zuständigkeit klären: Vor einer Verfügung muss feststehen, wer den Nachlass verwaltet und ob mehrere Personen gemeinsam entscheiden müssen.
- Geräte und Unterlagen sichern: Hardware-Wallets, Mobiltelefone, Computer, Papierunterlagen und Sicherungsmedien sollten vor Verlust oder unbedachten Änderungen geschützt werden.
- Keine Seed-Phrase online eingeben: Angebliche Helfer, Wiederherstellungsdienste oder Supportkontakte können auf den Diebstahl der Kryptowerte zielen. Eine Seed-Phrase wird nicht benötigt, um einen öffentlichen Kontostand auf einer Blockchain anzusehen.
- Bestände zuordnen: Wallet-Adressen, Börsenabrechnungen und Transaktionsdaten werden zusammengeführt. Dabei sollte zwischen privaten Wallets und verwahrten Konten unterschieden werden.
- Wert und Verlauf dokumentieren: Anzahl der Einheiten, Bewertungszeitpunkt, verwendete Kursgrundlage und spätere Transaktionen sollten nachvollziehbar festgehalten werden.
- Erst danach über Verkauf oder Übertragung entscheiden: Maßgeblich sind Erbauseinandersetzung, Steuerfragen, Sicherheitslage und die Risikotragfähigkeit der Erben.
Besonders bei größeren Beständen, unklarer Erbenstellung, Auslandsbezug oder fehlender Dokumentation ist fachliche Unterstützung sinnvoll. Erbrechtliche Beratung kann die Verfügungsbefugnis klären, während steuerliche Beratung bei Bewertung und Erklärung hilft. Für die technische Sicherung sollte nur eine vertrauenswürdige Person hinzugezogen werden, ohne Seed-Phrase oder privaten Schlüssel vorschnell preiszugeben.
Ein Kursanstieg kann die organisatorische Lücke vergrößern
Ein kleiner Kryptobestand wird in der Nachlassplanung leicht übersehen. Steigt sein Wert später erheblich, wächst jedoch nicht automatisch die Qualität der Dokumentation mit. Eine alte Wallet kann dadurch plötzlich einen wesentlichen Teil des Nachlasses darstellen, obwohl niemand ihren Aufbau oder ihre Zugangssicherung kennt.
Auch ein Kursrückgang löst das Problem nicht. Steuerliche Pflichten, Nachweise und die Abstimmung unter Erben können weiterhin bestehen. Zudem müssen Erben entscheiden, ob sie die schwankungsanfälligen Vermögenswerte halten oder veräußern wollen. Diese Entscheidung sollte nicht allein davon abhängen, welche Strategie der Verstorbene verfolgt hat. Anlagehorizont, Liquiditätsbedarf und Verlusttragfähigkeit der Erben können völlig anders sein.
Die abschließende Prüfreihenfolge für die Nachlassplanung
Eine belastbare Regelung beginnt mit dem Ziel: Soll eine bestimmte Person die Kryptowerte erhalten, sollen sie verkauft werden oder soll lediglich der Zugang für die Nachlassabwicklung gesichert sein? Danach folgt die technische Bestandsaufnahme einschließlich Verwahrungsart und Wiederherstellungsweg.
Im dritten Schritt wird geprüft, welche Personen rechtlich handeln dürfen und ob die geplante Schlüsselverteilung dazu passt. Anschließend werden Steuerunterlagen, Anschaffungsdaten und Transaktionshistorien geordnet. Zuletzt sollte eine Alternative für den Ausfall einer Person, eines Geräts oder eines Aufbewahrungsortes vorgesehen werden.
Gut vorbereitet ist ein Krypto-Nachlass erst, wenn Erben die Vermögenswerte finden, den Zugang sicher herstellen und ihre Berechtigung nachweisen können. Fehlt nur eines dieser Elemente, kann aus einem werthaltigen digitalen Bestand ein technisch blockierter, rechtlich umstrittener oder steuerlich schwer nachvollziehbarer Nachlassposten werden.